Die Mehrheit der Deutschen macht weder einen Erbvertrag noch ein Testament. Sie vertrauen darauf, dass die rechtlichen Regelungen in Deutschland bezüglich des Erbrechts schon für eine gerechte Verteilung des Erbes sorgen werden.
Wie schön ist es doch, das Häuschen von Oma in München geschenkt zu bekommen oder eine monetäre Zuwendung von den Eltern zu erfahren. All dies und mehr gelten als Schenkungen. Doch es ist nicht immer eine einfache Sache,
Fristen prägen das Erbrecht. Wer seinen Anspruch nicht innerhalb eines per Gesetz festgelegten Zeitraums geltend macht, kann oft trotz Erbenstellung sein Erbe nicht erhalten. Aus diesem Grund ist es unerlässlich,
Üblicherweise findet eine Erbschaft erst dann statt, wenn der Erbfall eintritt, d. h. nachdem der Erblasser tatsächlich verstirbt. Deswegen erscheint die Frage: "Wie kann man das Erbe vorzeitig auszahlen lassen?"
Pflichtteilsberechtigte lassen sich nur in Härtefällen vom Erbe komplett ausschließen. Ansonsten erhalten Sie vom Nachlass einen Teil, obgleich der Erblasser sie im Testament explizit enterbt hat. Die Enterbung hat demnach
Heutzutage haben nichteheliche Kinder nach dem deutschen Erbrecht die gleichen Rechte und Pflichten wie eheliche Kinder. Dies war nicht immer so, denn für viele Jahre kam ihnen nur der Erbersatzanspruch zuteil.
Mit dem Anstieg der Scheidungsrate stieg auch die Quote an angeheirateten Kindern. Sie sind Stiefkinder und somit nur mit einem Teil der Eheleute verwandt. Zu dem anderen Teil besteht keinerlei Blutsverbindung.
Heute leben immer mehr Menschen in sogenannten Patchworkfamilien. Diese bunt zusammengewürfelten Familien können gut funktionieren, obgleich nicht jeder mit jedem blutsverwandt ist. Gleichgestellt können im