Drei Jahrzehnte Erfahrung im Münchner Immobilienmarkt und über 3.000 vorqualifizierte Kaufinteressenten für München und das Umland - das sind die Grundlagen für erfolgreiche Immobilienverkäufe. Besonders bei sensiblen Situationen wie Erbschaftsfällen ist diese lokale Expertise von unschätzbarem Wert.
In Münchens begehrtem Stadtteil Schwabing steht eine charmante 2-Zimmer-Eigentumswohnung im Mittelpunkt einer komplexen Erbschaftssituation. Mit 62 m² Wohnfläche, einem sonnigen Balkon und einer erstklassigen Lage nahe dem Englischen Garten, repräsentiert diese Immobilie nicht nur einen beträchtlichen finanziellen Wert, sondern auch ein Stück Familiengeschichte.
Die Übernahme einer geerbten Immobilie bringt oft nicht nur emotionalen, sondern auch finanziellen und rechtlichen Aufwand mit sich. Viele Erbengemeinschaften stehen vor der Frage: Was nun? Soll die Immobilie verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden? Eine zentrale Rolle bei dieser Entscheidung spielt oft der Zustand des Objekts.
Keine Immobilie in Deutschland wird so häufig vererbt wie das Elternhaus. Oft geht es an eine Erbengemeinschaft, die sich aus Geschwistern zusammensetzt. Jetzt geht es daran, gemeinsam zu bestimmen, was mit der Immobilie geschieht. Wenn eines der Kinder das Haus behalten möchte, zahlt es seinen Schwestern und Brüdern ihren Erbanteil aus. Aber was heißt das eigentlich?
Erbauseinandersetzungen sind die Regel und nicht die Ausnahme. Ganz gleich, ob es „nur“ um ein kleines Grundstück im Umland im Grünen oder um luxuriöse Immobilien in Münchens Premiumlage geht. Eigentlich – so glauben viele Erblasser – würde die Testierfreiheit in Deutschland, das aufwendig formulierte Erbrecht und das Erstellen eines Testaments vor Streitereien innerhalb der Erbengemeinschaft schützen, aber so einfach ist es nicht.
Es passiert häufiger, als viele annehmen: Eine Person verstirbt und hinterlässt ahnungslose Erben. Die Erbengemeinschaft hatte mit dem Verstorbenen nicht viel Kontakt, weswegen sie gar nicht weiß, was zur Erbmasse gehört.
Wie der Begriff »beweglicher Nachlass« bereits andeutet, verbirgt sich dahinter all das Erbe, das sich bewegen lässt. Dies können Schmuck, Bilder und Möbel sein. Immobilien hingegen zählen nicht zu dem beweglichen Nachlass.
Wenn Wohneigentum zum Erbe gehört, dann muss der Erbe neben der Trauer auch noch einige Formalien bewältigen. Sie gehen mit einem Immobilienerbe einher und ziehen sich oft über Wochen oder gar Monate hinweg.