ainer war ein fürsorglicher Vater. Als er verstarb, hinterließ er seine Frau und zwei erwachsene Kinder. Zu seinem Nachlass gehörte das Elternhaus, Vermögen auf der Bank, zwei Immobilien in München und ein Grundstück. Ein Testament hatte der Familienvater nicht gemacht, da er keinen Gedanken an einen etwaigen Erbschaftsstreit verschwendete.
Doch nach seinem Tod brach eben genau dieser Streit aus, denn es herrschte Uneinigkeit und Ungewissheit. Wer erbt nun was und wie viel? Was passiert laut Erbrecht mit Immobilien und anderen Sachgegenständen? Hier sind die Antworten.
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Inwiefern sind Kinder erbberechtigt?
Sobald der Vater stirbt, erben die Kinder seinen Nachlass und die damit verbundenen Vermögenswerte sowie Schulden. Dabei ist unerheblich, ob ein Testament besteht oder nicht. Existiert kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie sieht die Kinder als erbberechtigt an. Häufig ist es so, dass es jedoch noch einen Partner gibt. Handelt es sich um eine eingetragene Lebensgemeinschaft oder um eine Ehe, wird auch der hinterbliebene Partner bei der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt. Bei Rainer gab es eine Ehefrau. Sie erbte laut Erbrecht § 1931 BGB ein Viertel der Erbschaft neben den Sprösslingen. Hätten sich Rainer und seine Frau auf eine Zugewinngemeinschaft geeinigt, hätte der gesetzliche Erbteil nach § 1931 BGB sich auf ein weiteres Viertel erhöhen können. Der Güterstand des Ehepaars nimmt daher eine entscheidende Bedeutung bei der Erbaufteilung ein.
Erbrecht und Immobilien: Was passiert mit Immobilien und Grundstücken, wenn der Vater verstirbt?
Selbstverständlich nimmt das Erbrecht Immobilien und Grundstücke vom Vermögen nicht aus. Sie sind ebenso Teil des Nachlasses wie das Geld auf der Bank oder Sachgegenstände sowie der Hausstand. Werden Immobilien und ein Grundstück geerbt, kommt es bei Erbgemeinschaften oft zu Streit. Dies liegt daran, dass sie schwieriger zu teilen sind als monetäre Werte. Was ist zu tun? In unserem Beispiel mit Rainer gab es kein Testament. Dies heißt, dass das komplette Vermögen unter den zwei Kindern und der Ehefrau aufgeteilt wurde. Sie müssen jetzt zusammen entscheiden, ob sie die Immobilien in München veräußern oder gemeinsam bewirtschaften möchten.
Um hier eine vernünftige Entscheidung zu treffen, sollte ein Immobilienmakler in München zurate gezogen werden. Er kann im ersten Schritt die Immobilien und das Grundstück bewerten. Zudem gibt er verlässlich darüber Auskunft, inwiefern sich eine Bewirtschaftung lohnt oder ob die Objekte eventuell zu viele Kosten verursachen. Dies kann der Fall sein, wenn die Gebäude stark renovierungsbedürftig sind. Zuletzt ist natürlich auch das Verhältnis der Erben untereinander entscheidend. Ein gemeinsam geführtes Immobilienerbe kann schwierig sein.
Was passiert mit dem Hausrat, wenn der Vater tot ist?
Grundsätzlich geht der Hausrat an alle Erben über. Allerdings hat das Erbrecht hier eine Ausnahmeregelung eingeführt, die ebenfalls bei unserem Fall mit Rainer greift: Der Ehegatte profitiert vom sogenannten Voraus. Er kann Gegenstände an sich nehmen, die zum Haushalt des Erblassers gehörten. Hierzu gehören Teppiche, Haushaltsgeräte, Möbel und Bücher. Jedoch zählen Dinge des persönlichen Gebrauchs des Verstorbenen wie Kleidung und Schmuck nicht dazu. Teilte sich das Ehepaar keinen gemeinsamen Haushalt, entfällt der Voraus. Hätte Rainers Frau noch mit den Kindern zusammen im Haushalt gelebt, hätte sie nur auf die Haushaltsgegenstände einen Anspruch, die tatsächlich zur Haushaltsführung erforderlich sind.
Müssen Kinder für das Erbe des Vaters Steuern zahlen?
Jedes Erbe ist grundsätzlich steuerpflichtig. Ob eine Steuerschuld besteht und wie hoch diese ist, hängt von der Höhe des Erbes ab. Die Kinder sind die direkten Verwandten des Vaters. Sie profitieren im Erbfall von einem Steuerfreibetrag von 400.000 Euro. Liegt das Erbe unter diesem Wert, müssen sie keine Steuern bezahlen. Sind die Kinder unter 27 Jahre alt, werden auf den Wert von 400.000 Euro noch Versorgungsfreibeträge aufgeschlagen. Ihre Höhe bemisst sich an dem Alter des Kindes. Grundsätzlich gilt: Umso jünger das Kind, desto höher der Versorgungsfreibetrag.
Und was passiert, wenn das Erbe den Steuerfreibetrag überschreitet? Jetzt entsteht eine Steuerschuld. Dafür wird ein Steuersatz herangezogen, der sich je nach Höhe des zu versteuernden Erbes zwischen 7 % und 30 % bewegt. 7 % werden bei weniger als 75.000 Euro fällig und 30 % bei mehr als 26 Millionen. Diese Vorgaben führen in der Politik immer wieder zu strittigen Debatten.
Erben Kinder, die bisher mit dem Vater nichts zu tun hatten?
Es passiert gar nicht so selten, dass der Vater leibliche Kinder hatte, von denen niemand etwas wusste. Manchmal wird ihre Existenz erst durch eine Erbenermittlung bekannt. Ist bewiesen, dass dies seine leiblichen Kinder sind, erben sie zu gleichen Teilen wie seine anderen leiblichen Kinder. Dabei ist unwichtig, ob dieser Nachwuchs mit dem Erblasser jemals Kontakt hatte oder nicht.
Erben auch Adoptivkinder und Stiefkinder von dem nicht leiblichen Vater?
Adoptivkinder nehmen beim Erbrecht eine Sonderstellung ein. Inwiefern sie ohne Testament erben, hängt von dem Zeitpunkt der Adoption ab. Hat der Adoptivvater sie vor der Volljährigkeit adoptiert, ist das Kind offiziell mit ihm verwandt – auch ohne Blutlinie. Dies bedeutet, dass es erbberechtigt ist und einen Anspruch auf einen Pflichtteil hat. Die Erbansprüche hinsichtlich des leiblichen Vaters entfallen damit. Handelt es sich um eine Volljährigenadoption, ist die Sachlage ein wenig anders. Dieses Adoptivkind kann seinen leiblichen Vater und seinen Adoptivvater ohne Testament beerben. Das Familiengericht kann von dieser Regelung eine Ausnahme machen.
Eine ganz andere Sachlage stellt sich bei Stiefkindern dar. Sind sie nicht adoptiert worden und wurden sie weder in einem Testament noch in einem Erbvertrag berücksichtigt, sind sie nicht erbberechtigt. Sie erhalten keinen Pflichtteil. Sie sind von dem Vermögen und den Pflichten aus dem Erbe des Stiefvaters ausgenommen. Um dies zu verhindern, kann ein Stiefvater einen Erbvertrag oder ein Testament aufsetzen.
Kann ein Vater seine Kinder enterben?
Immer wieder passiert es, dass ein Vater seine Kinder oder ein Kind enterben möchte. Gelegentlich wird diese Maßnahme auch als Drohung eingesetzt, um ein bestimmtes Verhalten der Kinder zu erzwingen. Rechtlich gesehen ist eine Enterbung der leiblichen Kinder nahezu unmöglich. Ein Vater kann dies nur tun, wenn das Kind ihm nach den Leben trachtet oder ihn misshandelt. Selbstverständlich kann er aber die Erbschaft des Kindes schmälern. Um dies zu tun, setzt er ein Testament auf, durch das dem Kind nur der Pflichtteil zusteht. Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich an der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Können Kinder das Erbe des Vaters ausschlagen?
Nicht immer bringt ein Nachlass einen Geldsegen oder Immobilien. Gelegentlich werden auch Schulden vererbt. Übersteigen diese den übrigen Nachlass, kann es ratsam sein, das Erbe auszuschlagen. Wenn Kinder den Nachlass des Vaters nicht antreten möchten, sollten sie dies innerhalb von sechs Wochen bei dem Nachlassgericht melden. Zu einem späteren Zeitpunkt das Erbe abzulehnen, ist nur noch schwer möglich. Dafür bedarf es einer aufwendigen Erklärung.
Müssen Kinder die Beerdigung des Vaters bezahlen?
Wer ein Erbe antritt, tritt damit alle Rechte und Pflichten rund um den Nachlass an. Eine der ersten Pflichten der Erben ist, die Beerdigung auszurichten. Hat der Erblasser sich nicht selbst darum gekümmert, müssen sie die Bestattung bezahlen. Wird das Erbe nicht angetreten und gibt es keine weiteren Erben, kann es sein, dass die Kinder trotzdem die Beerdigung bezahlen müssen. Hier ist der Einzelfall entscheidend.
Können auch die Enkelkinder erben?
Enkelkinder können vom Opa erben. Tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, ist dies aber nur möglich, wenn der Elternteil des Enkelkindes, also z. B. der Sohn des Erblassers, bereits verstorben ist. Nach § 1924 Abs. 2 BGB wird eine Erbschaft des Enkels verhindert, wenn das eigene Kind des Vaters noch lebt. Verwirrend? Schauen wir uns ein mögliches Szenario an.
Ein Beispiel: Eines von Rainers Kindern (seine Tochter) ist frühzeitig verstorben. Sie hatte allerdings ein Kind, Max. Max ist demnach das Enkelkind von Rainer. Es erbt nach der gesetzlichen Erbfolge daher den Teil, den ansonsten Rainers Tochter erhalten hätte, wäre sie nicht vorzeitig verstorben. Die Höhe ihres Erbteils hängt von der Anzahl der weiteren Erben ab. Hätte Rainer nur ein Kind gehabt, was bereits verstorben ist, würde das Enkelkind gemeinsam mit Rainers Frau erben. Dies liegt daran, dass es ansonsten keine weiteren Erben gibt und keine Zugewinngemeinschaft bestand. In unserem Fall gab es jedoch noch ein weiteres Kind. Deswegen würden neben dem Ehepartner, das Enkelkind und das weitere Kind von Rainer erben. Ein Stückchen kleiner wird der Erbteil von dem Enkelkind, wenn dieses selbst noch Geschwister hat. Dann müsste sich das Enkelkind mit seinen Geschwistern den Erbteil teilen.
Sollte das Enkelkind zum Zeitpunkt von Rainers Tod minderjährig sein, übernimmt der sorgeberechtigte Elternteil die Verwaltung des Erbes. Erst wenn das Enkelkind selbst volljährig ist, kann es selbständig über das Erbe des Opas verfügen. Dies ist ein Aspekt, der in der Praxis oft zu Streit führt. Viele wissen nicht, dass auf die Frage „Was erbe ich, wenn mein Vater stirbt“ die Antwort lauten kann: Nicht Du, sondern die Enkelkinder. Verwalteten nun Schwager oder Schwägerin einen Teil des Erbes für das Kind, kommt oft Streit auf. Umso ratsamer kann es daher sein, ein Testament aufzusetzen.
Was erben Kinder, wenn der Vater stirbt: Im Testament stehen die Enkelkinder
Rainer hätte ein Testament hinterlassen können, in dem er selbst bestimmt, wer wie viel erbt. In diesem hätte er seine Enkelkinder aufnehmen können. Sie könnten auf diese Weise etwas erben, ohne das ihr Elternteil – also das Kind von Rainer – bereits tot ist. Setzt Rainer allerdings ein Enkelkind als Alleinerben ein, könnten seine Kinder und seine Ehefrau Pflichtteilansprüche geltend machen. Nach § 2303 BGB beträgt der Pflichtteil die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils.
Auch hieran ist wieder abzulesen, dass sich die Sachlage als sehr komplex erweisen kann, wenn die Frage lautet „Wer ist Erbe, wenn Vater stirbt“. Der Einzelfall entscheidet. Es liegt daher nahe, sich mit seiner eigenen, individuellen Situation an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden. Dieser kann einem sachkundig dabei helfen, die bestmögliche Lösung zu finden.
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