Erbauseinandersetzungen sind die Regel und nicht die Ausnahme. Ganz gleich, ob es „nur“ um ein kleines Grundstück im Umland im Grünen oder um luxuriöse Immobilien in Münchens Premiumlage geht. Eigentlich – so glauben viele Erblasser – würde die Testierfreiheit in Deutschland, das aufwendig formulierte Erbrecht und das Erstellen eines Testaments vor Streitereien innerhalb der Erbengemeinschaft schützen, aber so einfach ist es nicht.
Was Sie mit Ihrem Vermögen machen, ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Sie können es zu Lebzeiten in Teilen oder gänzlich verschenken. Sie können ein Testament zugunsten der Enkel oder auch Dritter aufsetzen.
Das Erbrecht sagt deutlich, wenn ein Ehepartner stirbt, steht dem Hinterbliebenen mindestens ein Pflichtteil am Erbe zu. Der Ehepartner ist im gesetzlichen Erbrecht verankert. Doch wie sieht es mit dem Erbe bei Scheidung aus?
Das deutsche Erbrecht könnte so simpel sein. Wer sich allerdings vor Augen führt, dass jährlich Tausende von Erbstreitigkeiten entstehen, der erkennt: Es ist kniffliger, als es erscheinen mag.
Experten raten dazu, dass jeder beizeiten ein Testament aufsetzen sollte. Diese Maßnahme kann viel Ungemach und Erbstreitigkeiten verhindern. Zugleich lassen sich damit auch andere Personen in den letzten Willen integrieren, die ohne Testament nichts vom Erbe erhalten hätten.
Es passiert gar nicht so selten, dass ein Testament nach Ableben des Erblassers nicht mehr aufzufinden ist. Vielleicht hat er es so gut versteckt, dass niemand es finden konnte. Vielleicht ist das wichtige Dokument beim Aufräumen unbeabsichtigt im Papierkorb gelandet.
Auf einem bereits vergilbten Blatt hat vor vierzig Jahren der Opa seinen letzten Willen verfasst. Datum und Unterschrift sind gut zu lesen. Darüber stehen die Anweisungen, wer die Immobilien in München, wer den Schmuck,
Wer sich dafür entscheidet, einen letzten Willen aufzusetzen, sollte dies mit Sorgfalt tun. Es ist kein Schriftstück wie jedes andere, sondern es fixiert, wer was von dem Nachlass erhält. Vorab sollten sich daher umfangreiche
Wie der Begriff »beweglicher Nachlass« bereits andeutet, verbirgt sich dahinter all das Erbe, das sich bewegen lässt. Dies können Schmuck, Bilder und Möbel sein. Immobilien hingegen zählen nicht zu dem beweglichen Nachlass.
Wenn eine Person stirbt und ein Erbe hinterlässt, denken die meisten zuerst an Immobilien und das Vermögen auf dem Bankkonto. Doch zu einer Erbschaft kann noch viel mehr gehören: Schulden, Verbindlichkeiten etc.
Um das Thema Testament ranken sich viele Mythen und Geschichten. Einige stimmen und andere sind Unsinn. Wichtig zu wissen ist, dass ein Testament immer dann ratsam ist, wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll.