Keine Immobilie in Deutschland wird so häufig vererbt wie das Elternhaus. Oft geht es an eine Erbengemeinschaft, die sich aus Geschwistern zusammensetzt. Jetzt geht es daran, gemeinsam zu bestimmen, was mit der Immobilie geschieht. Wenn eines der Kinder das Haus behalten möchte, zahlt es seinen Schwestern und Brüdern ihren Erbanteil aus. Aber was heißt das eigentlich?
Der Großteil der Bundesbürger hinterlässt kein Testament. In diesem Fall, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie ist nach Erbquoten geregelt, die klar darüber bestimmen, welcher Angehörige wie viel erbt.
Wer ein Testament aufsetzen möchte, kann dies bei einem Notar tun. Auch Herr Willig aus München hat sich dazu entschieden. Er will damit sicherstellen, dass seine Immobilien und sein Bankguthaben an die richtigen Personen gehen.
Mit viel Überlegung wird ein letzter Wille erstellt. Lange denkt der künftige Erblasser darüber nach, wer seine Immobilien in München, den Schmuck und das Barvermögen erben soll. Dennoch kann es sein ,