Der Tod ist in vielerlei Hinsicht ein einschneidendes Erlebnis. Verstirbt eine nahestehende Person, ist dies emotional sehr belastend. Der Tod bewirkt aber noch etwas anderes: Er nimmt dem Verstorbenen seine kompletten Vermögenswerte und verteilt sie um - gemäß seines Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge.
Das deutsche Erbrecht hat viele Besonderheiten und unterscheidet sich in einigen Bereichen vom Erbrecht der benachbarten Länder. So gibt es in Deutschland beispielsweise den „Pflichtteil“.
Der letzte Wille kann dazu beitragen, dass Streitigkeiten zwischen den Erben gar nicht erst entstehen. Manchmal ist es jedoch gerade das Testament, welches für Ärger sorgt. Wer zu wenig oder gar nicht bedacht wurde,
Viele kennen den letzten Willen nur aus Kriminalfilmen oder glauben, es wäre nur etwas für sehr vermögende Personen. Tatsächlich machen nur rund 30 % aller Bundesbürger einen letzten Willen.
Wie der Begriff »beweglicher Nachlass« bereits andeutet, verbirgt sich dahinter all das Erbe, das sich bewegen lässt. Dies können Schmuck, Bilder und Möbel sein. Immobilien hingegen zählen nicht zu dem beweglichen Nachlass.
Es passiert gar nicht so selten: Ein deutscher Staatsbürger verstirbt im Ausland. Greift nun das Erbrecht dort oder findet das deutsche Erbrecht Anwendung? Handelte es sich lediglich um einen kurzen Aufenthalt im Ausland,
Fristen prägen das Erbrecht. Wer seinen Anspruch nicht innerhalb eines per Gesetz festgelegten Zeitraums geltend macht, kann oft trotz Erbenstellung sein Erbe nicht erhalten. Aus diesem Grund ist es unerlässlich,
Heutzutage haben nichteheliche Kinder nach dem deutschen Erbrecht die gleichen Rechte und Pflichten wie eheliche Kinder. Dies war nicht immer so, denn für viele Jahre kam ihnen nur der Erbersatzanspruch zuteil.