Das Berliner Testament ist sehr beliebt. Ehepaare nutzen es, um sich gegenseitig als Erben einzusetzen. Erst wenn beide Eheleute tot sind, erben die Kinder.
Das Erbrecht in Deutschland ist sehr umfangreich und für Laien oft undurchsichtig. Neben den Gesetzestexten gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die ebenfalls bei einer Rechtsberatung zum Erbrecht Berücksichtigung finden.
Das Erbrecht sagt deutlich, wenn ein Ehepartner stirbt, steht dem Hinterbliebenen mindestens ein Pflichtteil am Erbe zu. Der Ehepartner ist im gesetzlichen Erbrecht verankert. Doch wie sieht es mit dem Erbe bei Scheidung aus?
Bereits im Juli 2012 hat der „Rat der Europäischen Union“ sich intensiv mit dem Erbrecht EU beschäftigt. Dies betraf vor allem die Bereiche Zuständigkeit, Anwendung von welchem Recht, Vollstreckung sowie Anerkennung
Fristen prägen das Erbrecht. Wer seinen Anspruch nicht innerhalb eines per Gesetz festgelegten Zeitraums geltend macht, kann oft trotz Erbenstellung sein Erbe nicht erhalten. Aus diesem Grund ist es unerlässlich,
Es ist kein Geheimnis, dass Erbschaften häufig mit Problemen verbunden sind. Immerhin geht es oft um viel Geld. So offenbart eine staatliche Statistik, dass Erben in Deutschland im Durchschnitt 121.000 Euro erhalten.
Heutzutage haben nichteheliche Kinder nach dem deutschen Erbrecht die gleichen Rechte und Pflichten wie eheliche Kinder. Dies war nicht immer so, denn für viele Jahre kam ihnen nur der Erbersatzanspruch zuteil.
Hannelore war es satt. Ihre Tochter Marie hatte sich seit dem Tod des Vaters vor 20 Jahren nicht mehr bei ihr gemeldet. Sie beschloss daher, ein Testament aufzusetzen, damit nur ihren anderen beiden Kinder