Bereits im Juli 2012 hat der „Rat der Europäischen Union“ sich intensiv mit dem Erbrecht EU beschäftigt. Dies betraf vor allem die Bereiche Zuständigkeit, Anwendung von welchem Recht, Vollstreckung sowie Anerkennung
Hannelore war es satt. Ihre Tochter Marie hatte sich seit dem Tod des Vaters vor 20 Jahren nicht mehr bei ihr gemeldet. Sie beschloss daher, ein Testament aufzusetzen, damit nur ihren anderen beiden Kinder