Bereits im Juli 2012 hat der „Rat der Europäischen Union“ sich intensiv mit dem Erbrecht EU beschäftigt. Dies betraf vor allem die Bereiche Zuständigkeit, Anwendung von welchem Recht, Vollstreckung sowie Anerkennung
In Deutschland leben über 11 Millionen Ausländer. Einige von ihnen besitzen neben der Staatsbürgerschaft aus dem Heimatland die deutsche Staatsangehörigkeit. Andere hingegen haben keine doppelte Staatsbürgerschaft.
Das Erbrecht hierzulande ist bereits kompliziert und umfangreich. Findige Rechtsanwälte erstöbern Lücken oder Unklarheiten in den Gesetzestexten, wodurch sich langwierige Rechtsstreitigkeiten zwischen Erben vor Gericht ergeben.
In Deutschland leben derzeit knapp über viereinhalb Millionen Menschen, die neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Viele Jahre war dies nur unter besonderen Umständen möglich,