Als Münchner Immobilienmakler mit 30-jähriger Erfahrung wissen wir: Bei geerbten Immobilien ist eine realistische Werteinschätzung besonders wichtig. Ob für die Erbschaftssteuer, den möglichen Verkauf oder die faire Aufteilung unter Erben - verlässliche Preisinformationen sind die Basis für gute Entscheidungen.
Drei Jahrzehnte Erfahrung im Münchner Immobilienmarkt und über 3.000 vorqualifizierte Kaufinteressenten für München und das Umland - das sind die Grundlagen für erfolgreiche Immobilienverkäufe. Besonders bei sensiblen Situationen wie Erbschaftsfällen ist diese lokale Expertise von unschätzbarem Wert.
In Unterschleißheim-Riedmoos, einem idyllischen Stadtteil im Norden Münchens, stand eine Erbengemeinschaft vor der Herausforderung, eine geerbte Doppelhaushälfte zu verkaufen. Ihre Geschichte zeigt exemplarisch, wie man trotz unterschiedlicher Interessen zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung kommen kann.
In München-Sendling erwarb kürzlich ein junges Paar nicht nur sein Traumdomizil, sondern traf dabei auch kluge Vorkehrungen für die Zukunft. Ihre Geschichte zeigt exemplarisch, wie man beim Immobilienkauf gleichzeitig eine vorausschauende Nachlassplanung betreiben kann.
Manchmal entschließen sich Eltern dazu, ihr Haus nur an eines ihrer Kinder zu vererben. Die Gründe dafür sind oft persönlicher Natur und nicht selten gespickt mit großen Emotionen. Aber es können auch sehr rationale Gründe dahinterstecken. Wie es möglich ist, Haus oder Wohnung in München oder anderswo nur ...
Immobilien machen in der Regel einen großen Anteil des Wertes eines Erbes aus. Umso wichtiger ist es daher, sie smart an die Kinder zu vererben. Wer geschickt vorgeht, kann dem Nachwuchs eine teure Erbschaftsteuer ersparen, die den Nachlass unter Umständen stark schmälert.
Das „Berliner Testament“ wird im deutschsprachigen Raum am häufigsten verwendet, um Erbangelegenheiten zu regeln. Es findet Anwendung bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Experten raten dazu, dass jeder beizeiten ein Testament aufsetzen sollte. Diese Maßnahme kann viel Ungemach und Erbstreitigkeiten verhindern. Zugleich lassen sich damit auch andere Personen in den letzten Willen integrieren, die ohne Testament nichts vom Erbe erhalten hätten.