Das deutsche Erbrecht hat viele Besonderheiten und unterscheidet sich in einigen Bereichen vom Erbrecht der benachbarten Länder. So gibt es in Deutschland beispielsweise den „Pflichtteil“.
Was Sie mit Ihrem Vermögen machen, ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Sie können es zu Lebzeiten in Teilen oder gänzlich verschenken. Sie können ein Testament zugunsten der Enkel oder auch Dritter aufsetzen.
Das Erbrecht sagt deutlich, wenn ein Ehepartner stirbt, steht dem Hinterbliebenen mindestens ein Pflichtteil am Erbe zu. Der Ehepartner ist im gesetzlichen Erbrecht verankert. Doch wie sieht es mit dem Erbe bei Scheidung aus?
Experten raten dazu, dass jeder beizeiten ein Testament aufsetzen sollte. Diese Maßnahme kann viel Ungemach und Erbstreitigkeiten verhindern. Zugleich lassen sich damit auch andere Personen in den letzten Willen integrieren, die ohne Testament nichts vom Erbe erhalten hätten.
Es passiert gar nicht so selten, dass ein Testament nach Ableben des Erblassers nicht mehr aufzufinden ist. Vielleicht hat er es so gut versteckt, dass niemand es finden konnte. Vielleicht ist das wichtige Dokument beim Aufräumen unbeabsichtigt im Papierkorb gelandet.
Auf einem bereits vergilbten Blatt hat vor vierzig Jahren der Opa seinen letzten Willen verfasst. Datum und Unterschrift sind gut zu lesen. Darüber stehen die Anweisungen, wer die Immobilien in München, wer den Schmuck,
Viele kennen den letzten Willen nur aus Kriminalfilmen oder glauben, es wäre nur etwas für sehr vermögende Personen. Tatsächlich machen nur rund 30 % aller Bundesbürger einen letzten Willen.
Wie der Begriff »beweglicher Nachlass« bereits andeutet, verbirgt sich dahinter all das Erbe, das sich bewegen lässt. Dies können Schmuck, Bilder und Möbel sein. Immobilien hingegen zählen nicht zu dem beweglichen Nachlass.