Das deutsche Erbrecht ist umfangreich. Es regelt den Umgang des positiven und negativen Vermögens, das eine Person (der Erblasser) nach seinem Tod hinterlässt. Privatpersonen beschäftigen sich damit oft nicht gern, da es sie an ihre eigene Sterblichkeit erinnert.
Es gibt ein deutsches Sprichwort: »Wenn Gott mit dem Tode kommt, dann kommt der Teufel mit den Erben.« Viel Wahrheit liegt in diesem Ausspruch, denn tatsächlich enden zahlreiche Erbschaften in Deutschland mit so großen