Es passiert häufiger, als viele annehmen: Eine Person verstirbt und hinterlässt ahnungslose Erben. Die Erbengemeinschaft hatte mit dem Verstorbenen nicht viel Kontakt, weswegen sie gar nicht weiß, was zur Erbmasse gehört.
Wer ein Testament aufsetzen möchte, kann dies bei einem Notar tun. Auch Herr Willig aus München hat sich dazu entschieden. Er will damit sicherstellen, dass seine Immobilien und sein Bankguthaben an die richtigen Personen gehen.