Das deutsche Erbrecht ist mit seinen § 1922 bis § 2385 BGB umfangreich. Doch die vielen Paragraphen und Regelungen schützen nicht vor Erbstreitigkeiten, die die Beteiligten bis vor Gericht führen können. Manchmal streiten sie
Ob das Elternhaus in München, ein Grundstück an der Ostsee oder eine Wohnung in Düsseldorf: Immobilien stellen oft einen bedeutenden Vermögenswert bei einer Erbschaft dar. Doch dies ist noch nicht alles. Oft sind mit dem
Heutzutage haben nichteheliche Kinder nach dem deutschen Erbrecht die gleichen Rechte und Pflichten wie eheliche Kinder. Dies war nicht immer so, denn für viele Jahre kam ihnen nur der Erbersatzanspruch zuteil.
Mit dem Anstieg der Scheidungsrate stieg auch die Quote an angeheirateten Kindern. Sie sind Stiefkinder und somit nur mit einem Teil der Eheleute verwandt. Zu dem anderen Teil besteht keinerlei Blutsverbindung.
Ehepartner nehmen beim deutschen Erbrecht eine Sonderstellung ein. Damit dies so ist, müssen die Partner zum Todeszeitpunkt des Erblassers verheiratet gewesen sein. Alternativ dazu kann eine eingetragene gleichgeschlechtliche
Thomas hatte sich bereits zwei Jahre nach der Geburt seines Sohnes Maximilian von Kerstin scheiden lassen. Er heiratete kurze Zeit später seine Kollegin Jutta, die die kleine Mara mit in die neue Ehe brachte.
Maren hatte nur noch ihre Mutter, da ihr Vater früh verstorben war. Als schließlich auch diese starb, ging das Elternhaus in München gemäß gesetzlicher Erbfolge auf Maren über. Weitere Geschwister hatte sie nicht und die Mutter
Das Ehepaar Henning setzte frühzeitig ein gemeinsames Testament auf. In diesem war vermerkt, dass zunächst der überlebende Ehepartner erbt und nach seinem Tod die beiden gemeinsamen Kinder Tom und Julia.
Der verwitwete Erwin hat drei Kinder, von denen allerdings die Tochter bereits vor Jahren gestorben ist. Sie hat einen Sohn und eine Tochter hinterlassen, die demnach Erwins Enkelkinder sind. Mit 80 Jahren starb nun Erwin
Das Nießbrauchrecht beschreibt das Recht, fremde Dinge, Vermögen und sogar Rechte zu nutzen sowie einen wirtschaftlichen Vorteil daraus zuziehen. Oft wird es mit dem Erbrecht im gleichen Atemzug genannt, denn gerade in
Hannelore war es satt. Ihre Tochter Marie hatte sich seit dem Tod des Vaters vor 20 Jahren nicht mehr bei ihr gemeldet. Sie beschloss daher, ein Testament aufzusetzen, damit nur ihren anderen beiden Kinder
Rudolf verstarb in einem hohen Alter von 90 Jahren. Er hatte seine Frau überlebt, aber seine Kinder und jüngeren Geschwister waren ihm noch geblieben. Zudem ist er nach dem Tod seiner Ehefrau eine neue