s ist kein Geheimnis, dass Erbschaften häufig mit Problemen verbunden sind. Immerhin geht es oft um viel Geld. So offenbart eine staatliche Statistik, dass Erben in Deutschland im Durchschnitt 121.000 Euro erhalten. Oft sind auch Immobilien Teil des Nachlasses und somit kann ein Streit innerhalb einer Erbgemeinschaft schnell aufkommen.
Besonders schwierig wird es, wenn Sachwerte wie Häuser und Wohnungen vererbt werden. Was passiert mit dem Elternhaus in München? Wie sollen die anderen Sachwerte aufgeteilt werden? Wie hoch ist die Erbquote? (Die Erbquote bestimmt, wie hoch die einzelnen Erbteile sind.) Dies sind nur einige von den Fragestellungen, die zu rechtlichen Komplikationen führen können. Wer jetzt über eine Rechtsschutzversicherung kompetent versichert ist, kann an hohen Anwalts- und Gerichtskosten sparen.
Das Erbrecht ist Teil des deutschen Privatrechts
In der Bundesrepublik fällt das Erbrecht unter das Privatrecht. Dies bedeutet: Viele Verbraucher glauben, mit ihrer privaten Rechtsschutzversicherung wären sie auch für erbrechtliche Angelegenheiten abgesichert. Doch sind Sie wirklich dagegen versichert? Dies kann je nach Versicherung korrekt sein, aber stellt nicht die Regel dar. Häufig erstattet die Rechtsschutzversicherung lediglich die Erstberatung, sobald ein Versicherungsfall vorliegt. Selten übernimmt die reguläre Versicherung ebenfalls den Kostenaufwand, der durch eine gerichtliche Vertretung entsteht. Dieser kann so hoch sein, dass der komplette Nachlass oder sogar das eigene Vermögen dafür aufgewendet werden muss.
Jeder kann Opfer eines Erbschaftsstreits werden
Es geht hier nicht darum, Werbung für einzelne Versicherer zu machen oder Verbraucher zu raten, in puncto Erbrecht umfassend versichert zu sein. Jedoch darf nicht verschwiegen werden, dass es sinnvoll sein kann, hinsichtlich etwaiger Erbschaftsstreitigkeiten versichert zu sein. Rechtsanwälte wissen sehr genau, dass diese häufig sind. Oft haben die Betroffenen im Vorhinein nicht geahnt, sie könnten sich mit dem Lieblingsbruder oder der Mutter aufgrund des Erbes streiten. Manchmal verhärten sich die Fronten so stark, dass nur noch ein Gericht Klarheit verschaffen kann. Versichert oder nicht: Nach solch einem gerichtlichen Streit ist die zwischenmenschliche Beziehung danach zumeist langfristig gestört.
Es gibt zahllose Gründe für einen Rechtsstreit über das Erbe. Typische Gründe sind:
- Ausschlagung des Erbes
- den Pflichtteil geltend machen
- Anfechtung des Testaments
- exakte Aufteilung der Vermögenswerte
- Übernahme der Verbindlichkeiten
- Erbansprüche bei Immobilien klären
- Beratung zur gesetzlichen Erbrangfolge
Wie hoch die Verfahrenskosten letztlich sind, steht unter anderem in Abhängigkeit zu der Höhe des Nachlasses. Sie bestimmt den Streitwert. Die Gerichtskosten sind kaum vorab kalkulierbar, weswegen reguläre Versicherungen die Übernahme der Kosten für erbrechtliche Rechtsfälle meistens ablehnen. Hierbei ist zu beachten, dass Erbstreitigkeiten sich vor Gericht über viele Jahre hinweg ziehen können. Dies greift den Geldbeutel immens an. Wer gut versichert ist, kann sich gegen diese Kosten schützen.
Versichert: Erstberatung ja, Prozessvertretung nein
Erbrechtliche Fragen können sehr knifflig sein und ihre Antworten vom Einzelfall abhängen. Umso wichtiger ist es daher, im Zweifelsfall juristischen Rat einzuholen. Wie schon erwähnt, ist die Erstberatung zumeist kostenfrei bzw. wird von dem Versicherer getragen. Allerdings übernimmt dieser nur die Kosten, wenn ein Erbfall vorliegt. Geht es um vorsorgliche Informationen, zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Besteht ein Versicherungsfall, ist es für die Kostenübernahme unwichtig, ob die Beratung in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgt.
Eine Erstberatung kann ohne eigenes Zutun in ein gerichtliches Verfahren münden. Jetzt ist im wahrsten Sinne des Wortes »guter Rat teuer«. Die reguläre, private Rechtsschutzversicherung zahlt die erbrechtliche Auseinandersetzung mit Anwalt nämlich nicht. Sie kann sehr teuer sein, weswegen einige Erben lieber einen faulen Kompromiss mit der Gegenpartei eingehen, als vor Gericht zu ziehen.
Kann ich keine gesonderte Absicherung bei meiner Versicherung abschließen?
Es existieren durchaus Versicherer, die abgesehen von den herkömmlichen Leistungen einer privaten Rechtsschutzversicherung und der inkludierten Erstberatung noch eine zusätzliche Absicherung anbieten. Diese erfolgt im Rahmen eines ergänzenden Moduls, welches eigens dafür geschaffen wurde, die Anwaltskosten einer Prozessvertretung zu übernehmen. Verbraucher müssen diesen Tarif gesondert abschließen, da er ein Zusatz zur privaten Rechtsschutzversicherung ist. Ob die eigene Versicherung solch ein Modul anbietet, kann am besten bei dem Versicherer nachgefragt werden.
Ob der Abschluss solch eines Moduls überhaupt notwendig ist, hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Solche Versicherungen sind sehr kostenintensiv, weswegen jeder selbst abwägen sollte, wie hoch die Wahrscheinlichkeit auf Erbstreitigkeiten in eigenem Leben ist.
Gut versichert: Welche Leistungen sind möglich?
Das Erbrecht unterscheidet vier Leistungsstufen, für die bei Fragestellungen rund ums Erbrecht eine Leistung erbracht werden kann.
Beratungsrechtsschutz: Bei besseren Versicherungstarifen ist der Beratungsrechtsschutz Standard. Unter diese Leistung fällt die oben erwähnte Erstberatung zum Thema Erbrecht bei einem Rechtsanwalt, der über eine Zulassung in Deutschland verfügt. Eine Wartezeit ist häufig nicht gegeben, aber je nach Versicherer kann es Erstattungshöhen in dreistelliger Höhe geben.
Mediator: Ein Mediator ist eine Person, die versucht, zwischen zwei Parteien zu schlichten. Auf diese Weise soll ein Rechtsstreit verhindert werden. Versicherungen übernehmen teilweise die Kosten für einen Mediator, sofern die Kostenhöhe einen vorab fixierten Betrag nicht überschreitet. Der Streitvermittler kann wahre Wunder bewirken, wenn es noch Aussicht auf Einsicht gibt.
Außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts: Erben können außergerichtlich den Rat eines Anwalts benötigen. Dazu gehört beispielsweise, dass der Rechtsexperte ein Testament prüft oder den Erben bezüglich einer Erbausschlagung berät. Für gewöhnlich gehören diese Leistungen nicht zu den gängigen Tarifen. Vereinzelt kommt die Versicherung jedoch für die Kosten in einer limitierten Höhe auf.
Gerichtliche Tätigkeiten des Anwalts: Der letzte Schritt führt die Erben vor Gericht. Kaum ein regulärer Tarif begleicht die dadurch entstehenden Kosten. Allerdings ist es möglich, sich gesondert zu versichern. Doch auch hierbei bestimmen die Versicherer in Absprache mit dem Versicherungsnehmer Obergrenzen bei der Kostenübernahme.
Extratipp zum Beratungsschutz rund ums Erbrecht: Wer einen Tarif nur mit Beratungsschutz in puncto Erbrecht wählt, kann in eine Kostenfalle geraten. Diese Leistung kann der Versicherer im Nachhinein ausschließen, sollte der Rechtsanwalt im Anschluss an die Erstberatung außergerichtlich oder gerichtlich für den Versicherungsnehmer Aufgaben übernehmen.
Inwiefern ist die Versicherung für außerfamiliäre Erbstreitigkeiten da?
Erbstreitigkeiten laufen oft innerhalb der Familie ab, denn sie ist es zumeist, die sich den Nachlass teilt. Doch selbstverständlich können Personen außerhalb des Familienkreises erben: Manchmal setzen Erblasser Wohltätigkeitsverbände, Freunde, Ärzte oder Nachbarn im Testament ein. Existieren noch weitere Erben, kann es so zu Streitigkeiten kommen. Teilweise wird zudem ein Anwalt konsultiert, wenn es um steuerrechtliche Fragestellungen geht. Warum auch immer der Rat eines Rechtsanwaltes erforderlich ist, eine Rechtsschutzversicherung unterscheidet nicht zwischen Blutsverwandten und anderen Erben.
Wie lässt sich ein Versicherungsfall beim Erbrecht verhindern?
Am besten ist es, wenn der Erbfall für keinerlei Probleme sorgt. Die Praxis zeigt zwar, dass dies kaum der Fall ist, aber wünschenswert ist er dennoch. Das wirksamste Mittel gegen einen Versicherungsfall im Rahmen des Erbrechts ist eine gute Vorbereitung des Erblassers. Er ist maßgeblich dafür verantwortlich, was mit seinem Erbe passiert. Je nach der individuellen Situation sollte sich jeder noch zu Lebzeiten überlegen, wer was vom Nachlass erhält. Durch Schenkungen und Übertragungen lassen sich darüber hinaus Situationen vermeiden, die Schwierigkeiten bergen. Möchte ein Vater sicherstellen, dass seine leiblichen Kinder seinen Betrieb erben und die unehelichen Kinder davon nichts erhalten, könnte er bereits zu Lebzeiten an eine Schenkung der Firma denken. Gleiches zählt für Immobilien. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Ein Rechtsanwalt kann eine kompetente Beratung geben, was im Einzelfall zu beachten ist und durchzuführen wäre. Wer gut vorbeugt, verhindert Streitereien zwischen seinen Lieben nach seinem Tod. Dann müssen sie auch nicht extra gut versichert sein.
Sonderfall im Erbrecht: die Lebensversicherung
Welche Rechtsschutzversicherung deckt das Erbrecht ab? Dies ist eine wichtige Frage, auf die Sie bereits weiter oben die Antwort erhalten haben. Eine ganz andere bedeutsame Frage bezieht sich auf das Erbrecht und die Lebensversicherung. Auch hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die jedoch nicht für Rechtsstreitigkeiten gedacht ist. Vielmehr ist es eine Geldanlageform. Warum beim Erben die Lebensversicherung von so großer Bedeutung ist, liegt an ihrem Status. Sie nimmt im Nachlass eine Sonderstellung ein und - sie kann vererbt werden.
Nicht nur Opas Immobilien im Umland von München und seine teure Taschenuhrensammlung kann Teil des Nachlasses sein. Auch Lebensversicherungen können Teil eines Erbes sein. Ein auf dem Todesfall abgeschlossener Lebensversicherungsvertrag ist dazu da, dass der Bezugsberechtigte nach Ableben des Versicherungsnehmers eine fixe Summe erhält.
Die Frage, die sich nun anschließt, ist: Wer ist Erbe der Lebensversicherung?
Wer sind die Erben der Lebensversicherung?
In der Versicherungspolice nennt der Erblasser noch zu Lebzeiten einen Bezugsberechtigten. An ihn wird die Versicherungssumme ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Der Versicherungsbetrag ist nicht Teil des Nachlasses und findet daher im Testament keinen Eingang. Manchmal ist allerdings kein Bezugsberechtigter vermerkt. Ist dies der Fall, wird die Versicherungsleistung Teil des Nachlasses. Natürlich kann es auch sein, dass die regulären Erben des Erblassers Bezugsberechtigte sind. Ist dies der Fall, dann wird die Geldsumme aus der Versicherungspolice gemäß der Auslegungsregel in § 160 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) an die Erben ausgezahlt. Obgleich die Erben dieses Geld erhalten, ist es offiziell kein Teil des Nachlasses. Sollte der Bezugsberechtigte vor dem Erblasser sterben und wird kein anderer Bezugsberechtigter in der Police benannt, dann wird die Police Teil des Nachlasses.
Achtung: Wenn ein Erbe nicht von der Lebensversicherung profitiert, kann er nach dem Erbfall durch einen Anwalt überprüfen lassen, ob er Gebrauch vom Widerrufsrecht machen kann. Ist dies der Fall, kann die Versicherungssumme Teil des Nachlasses werden.
Widerrufsrecht: Wann kann es eintreten?
Es ist möglich, dass die Erben doch noch mit dem Betrag aus der Lebensversicherung begünstigt werden, obgleich ein anderer in der Versicherungspolice als Bezugsberechtigter aufgeführt wurde. Sollte der Bezugsberechtigte bereits zu Lebzeiten des Erblassers nicht über sein Bezugsrecht in Kenntnis gesetzt worden sein, kann dieser Widerruf Erfolg haben. Der Grund dafür ist folgender: Noch zu Lebzeiten hätte der Versicherungsnehmer zu jeder Zeit den Bezugsberechtigten aus seiner Lebensversicherung streichen können. Er hatte somit das Recht zum Widerruf der Bezugsberechtigung. Diese Widerrufsmöglichkeit geht mit dem Tod des Versicherungsnehmers an seine Erben über. Sie können demnach die in der Lebensversicherungspolice enthaltene Bezugsberechtigung widerrufen, sofern die Versicherungssumme noch nicht ausbezahlt wurde.
Die Versicherung hingegen hat den Auftrag, nach dem Tod des Versicherungsnehmers den Bezugsberechtigten über das Geschenk – den Versicherungsbetrag – zu informieren. Es findet somit ein Wettlauf zwischen den Erben und der Versicherung statt: Erfolgt der Widerruf schneller als die Auszahlung der Versicherungssumme bekommen die Erben das Geld, zahlt die Versicherung die Police unverzüglich an den Bezugsberechtigten aus, gehen die Erben leer aus.
Tipp: Wenn Sie einen Bezugsberechtigten in Ihrer Lebensversicherung eintragen, sollten Sie ihn zeitnah und nachweislich darüber informieren.
Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung: Steuer beachten
Wenn Sie Bezugsberechtigter in einer Lebensversicherungspolice sind, die für den Todesfall ausgerichtet wurde, kann für Sie nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz) auf die Versicherungssumme eine Erbschaftsteuer anfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass für die Versicherungssumme keinerlei Gegenleistung erbracht wurde.
Obiges Konzept "Erbrecht: Sollte Ich Über Eine Rechtsschutzversicherung Versichert Sein?" hier auch als Infografik. Klicke auf den Link oder auf das Bild für einen großen PDF Anblick, und der Möglichkeit die Infografik zu drucken. Hier finden Sie alle unsere Ratgeber Erbrecht Immobilien Infografiken.
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Photo by Craig Whitehead on Unsplash