Das Nießbrauchrecht beschreibt das Recht, fremde Dinge, Vermögen und sogar Rechte zu nutzen sowie einen wirtschaftlichen Vorteil daraus zuziehen. Oft wird es mit dem Erbrecht im gleichen Atemzug genannt, denn gerade in
Robert war ein echter Workaholic und hatte es geschafft, ein kleines Vermögen zu erarbeiten. Als er starb, hinterließ er seiner Ehefrau und den zwei Kindern zu je gleichen Teilen 1,5 Millionen Euro.
Es gibt ein deutsches Sprichwort: »Wenn Gott mit dem Tode kommt, dann kommt der Teufel mit den Erben.« Viel Wahrheit liegt in diesem Ausspruch, denn tatsächlich enden zahlreiche Erbschaften in Deutschland mit so großen