Das Nießbrauchrecht beschreibt das Recht, fremde Dinge, Vermögen und sogar Rechte zu nutzen sowie einen wirtschaftlichen Vorteil daraus zuziehen. Oft wird es mit dem Erbrecht im gleichen Atemzug genannt, denn gerade in
Hannelore war es satt. Ihre Tochter Marie hatte sich seit dem Tod des Vaters vor 20 Jahren nicht mehr bei ihr gemeldet. Sie beschloss daher, ein Testament aufzusetzen, damit nur ihren anderen beiden Kinder