s passiert häufiger, als viele annehmen: Eine Person verstirbt und hinterlässt ahnungslose Erben. Die Erbengemeinschaft hatte mit dem Verstorbenen nicht viel Kontakt, weswegen sie gar nicht weiß, was zur Erbmasse gehört. Es bestehen nur vage Vermutungen, dass der Erblasser Eigentümer von Immobilien war und mehrere Konten besaß. Doch wie sollen die Erben dieses Vermögen finden?
Wie erfährt eine Erbengemeinschaft vom Nachlass?
Wenn der Kontakt zu einem engen Angehörigen wie dem Vater oder dem eigenen Kind abreißt, ist dies traurig, aber manchmal unausweichlich. Beide Seiten haben sich aus den Augen verloren und haben auch keine gemeinsamen Bekannten mehr. Sollte der Angehörige dann sterben, erfährt der andere nicht vom Tod des Verwandten. Um herauszubekommen, ob eine nahestehende Person verstorben ist, hilft letztlich nur eine Anfrage beim Amt. So haben Sie als enges Familienmitglied nach § 62 Personenstandsgesetz das Recht, beim zuständigen Sterberegister Auskunft zu erhalten. Das Sterberegister gehört zu dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist.
Ist die nahestehende Person tatsächlich verstorben, ist noch nicht geklärt, ob Sie Anspruch auf einen Teil oder den kompletten Nachlass haben. Haben Sie nämlich keine Nachricht vom zuständigen Nachlassgericht erhalten, dann gibt es vermutlich kein Testament oder keinen Erbvertrag. In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge, die klar regelt, wer erbberechtigt ist und wer nicht.
Hat der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag unterzeichnet, wird das Gericht sie kontaktieren. Dies ist in § 348 Abs. 3 FamFG (»Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit«) fixiert. Das Nachlassgericht meldet sich bei Ihnen, wenn Sie geerbt haben oder wenn ein enger Familienangehöriger Sie explizit enterbt hat.
Wie lässt sich der Inhalt des Nachlasses aufspüren?
Gibt es kein Testament, welches offenbart, was zur Erbschaft gehört, können Erben vor einem Rätsel stehen. Insbesondere wer kaum Kontakt zum Erblasser hatte, weiß unter Umständen nicht, ob dieser ein Ferienhaus auf Mallorca besaß, bei welchen Banken er Kunde war und ob er Eigentum in Deutschland besessen hat. Das ist ein unglücklicher Umstand, der sich allerdings mit ein bisschen Aufwand lösen lässt. Der erste Schritt wäre, als Erbe die Papiere des Verstorbenen durchzugehen. Dem Amtsgericht liegt die letzte Meldeadresse des Erblassers vor. Die Erbengemeinschaft kann dort recherchieren, ob es Hinweise auf den Inhalt des Nachlasses gibt. Interessant sind Kontoauszüge, Steuerbescheide und Dokumente zu sonstigen Vermögenswerten sowie auch Verbindlichkeiten. Doch was passiert, wenn sich nichts finden lässt? Immer mehr Menschen speichern wichtige Papiere nur noch in einer digitalen Form in der "Cloud" ab. Besteht dazu kein Zugriff, kann sich die Nachforschung zum Nachlass um einiges aufwendiger gestalten. Unmöglich ist sie jedoch nicht.
Gehört ein Immobilienerbe zum Nachlass?
In Deutschland und in vielen anderen Ländern ist das Immobilien- und Grundstückseigentum gut dokumentiert. Die Ämter wissen demnach, ob diese Person Grundbesitz hatte oder nicht. Wenn Sie vermuten, dass Opa ein Stück Land bei München oder Omi eine Wohnung besaß, können Sie dies beim Grundbuchamt erfragen. Dafür benötigen Sie allerdings einen Erbschein oder ein Testament, um sich als rechtmäßiger Erbe ausweisen zu können.
Eine andere Möglichkeit ist, den Weg zum Immobilienerbe über die Grundsteuer zu verfolgen. Immobilieneigentümer zahlen eine Grundsteuer an die Gemeinde, in der sich das Areal befindet. Es ließe sich damit überprüfen, ob der Verstorbene Grundsteuer entrichtet hat und damit selber Immobilienbesitzer war. Bei vermieteten oder verpachteten Objekten kann der Eigentümer die Grundsteuer-Vorauszahlung über die Nebenkosten an den Mieter oder Pächter übertragen. In diesem Fall ist allerdings das Zusatzeinkommen aus der Miete bzw. Pacht steuerlich vermerkt.
Hilfreich ist, sich direkt mit den engsten Kontaktpersonen des Verstorbenen zu unterhalten. Gelegentlich wissen Pflegekräfte oder Nachbarn mehr über den Erblasser, als die Erben selbst. Selbstverständlich müssen diese Personen Ihnen keine Auskunft geben, aber vielleicht tun sie das. Erwähnt beispielsweise eine Kraft des Pflegediensts, dass der Verstorbene stets von seinem Ferienhaus in Portugal schwärmte, dann können sie dort nähere Nachforschungen anstellen. Doch Achtung: Ob Ihnen das Erbe mit Auslandsbezug zusteht, hängt von diversen Faktoren ab. In diesem Fall ist es unerlässlich, einen Fachanwalt mit dementsprechendem Auslandsbezug zu konsultieren.
Wie kann ich Konten ausfindig machen?
Haben Sie keinen Hinweis zu den Kontoverbindungen des Erblassers, stellen Sie einen Nachforschungsauftrag beim Bundesverband Deutscher Banken (BdB). In diesem Verband haben sich über 200 Banken zusammengeschlossen. Mit einem Rundschreibverfahren forscht der Verband bei dem ihm zugehörigen Finanzinstituten nach Konten von dem Erblasser. Dafür benötigt er allerdings einen schriftlichen Antrag und einen Nachweis über die Erbberechtigung.
Ergänzend hierzu sollte man auch den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und den Verband Öffentlicher Banken (VÖB) kontaktieren. Auch sie ermöglichen eine Nachforschung nach Konten.
Manchmal erfährt die Bank vom Tod eines Kunden. Dann steht sie in der gesetzlichen Pflicht, sich binnen eines Monats an die Erbschaftsteuerstelle des Finanzamtes zu wenden, um eine Kontrollmitteilung einzureichen. Im Rahmen dessen zeigt die Bank das bei ihr vom Erblasser hinterlegte Vermögen an. Beim Amtsgericht muss sich das Finanzinstitut allerdings nicht melden. Somit hilft die Bank bei der Suche nach den Erben nicht von sich aus.
Und wie erfahren Erben von Versicherungsverträgen des Erblassers?
Einige Erblasser haben eine Lebens- oder Unfallversicherung abgeschlossen, die mit Todesfall fällig wird. Ansprüche auf Hinterbliebenenrente oder Witwen- bzw. Waisenrente könnten so bestehen. Fragen wie diese kann der Erbe mit der Bundes- beziehungsweise Landesversicherungsanstalt für Angestellte oder den Versicherungsämtern der Städte und Landkreise abklären. Liegt die Todesursache in einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall, hilft die Berufsgenossenschaft weiter.
Erbschaften so einfach wie möglich gestalten
Jeder wird irgendwann zum Erblasser. Es ist ratsam, dafür Vorsorge zu tragen und den Nachlass zu regeln. Am besten gelingt dies mit einem Testament, in dem exakt aufgeführt wird, wer was erbt. Erben Personen, die im Ausland leben? Dann ist es besonders wichtig, dem Notar ihre genauen Kontaktdaten mitzuteilen. Darüber hinaus bietet es sich an, enge Vertrauenspersonen über Bankkonten und Versicherungsleistungen zu informieren. Ist dies nicht möglich, sollten zumindest Dokumente dazu leicht zugänglich verwahrt werden. Insbesondere wenn Immobilien zum Erbe gehören, ist es empfehlenswert, klare Regelungen bezüglich der Erbschaft zu treffen.
Sehr sorgsame Immobilienbesitzer fassen in einem Ordner alles Wichtige zum Objekt zusammen: von Verträgen über Handwerkerrechnungen bis hin zur Stromabrechnung. Auf diese Weise unterstützen sie ihre Nacherben dabei, sich schneller Klarheit über das Erbe zu verschaffen und vor allem, Erbstreitigkeiten und zusätzlichen Stress bei den Hinterbliebenen zu reduzieren oder - im Idealfall - ganz zu vermeiden.
Wichtig: Die hier angebotenen Informationen dienen lediglich zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um Ihre eigene Situation abzuklären.
(Stand März 2021)
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