Das „Berliner Testament“ wird im deutschsprachigen Raum am häufigsten verwendet, um Erbangelegenheiten zu regeln. Es findet Anwendung bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.
In Familien gibt es kaum ein größeres Streitthema als das Erbe. Es geht um verletzte Eitelkeiten, Eifersucht, Immobilien und letztlich ums Geld. Experten raten, rechtzeitig ein Testament zu verfassen.
Wer sich dafür entscheidet, einen letzten Willen aufzusetzen, sollte dies mit Sorgfalt tun. Es ist kein Schriftstück wie jedes andere, sondern es fixiert, wer was von dem Nachlass erhält. Vorab sollten sich daher umfangreiche
Viele kennen den letzten Willen nur aus Kriminalfilmen oder glauben, es wäre nur etwas für sehr vermögende Personen. Tatsächlich machen nur rund 30 % aller Bundesbürger einen letzten Willen.
Um das Thema Testament ranken sich viele Mythen und Geschichten. Einige stimmen und andere sind Unsinn. Wichtig zu wissen ist, dass ein Testament immer dann ratsam ist, wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll.
In Deutschland leben über 11 Millionen Ausländer. Einige von ihnen besitzen neben der Staatsbürgerschaft aus dem Heimatland die deutsche Staatsangehörigkeit. Andere hingegen haben keine doppelte Staatsbürgerschaft.
Heutzutage haben nichteheliche Kinder nach dem deutschen Erbrecht die gleichen Rechte und Pflichten wie eheliche Kinder. Dies war nicht immer so, denn für viele Jahre kam ihnen nur der Erbersatzanspruch zuteil.
Ehepartner nehmen beim deutschen Erbrecht eine Sonderstellung ein. Damit dies so ist, müssen die Partner zum Todeszeitpunkt des Erblassers verheiratet gewesen sein. Alternativ dazu kann eine eingetragene gleichgeschlechtliche