mmobilien machen in der Regel einen großen Anteil des Wertes eines Erbes aus. Umso wichtiger ist es daher, sie smart an die Kinder zu vererben. Wer geschickt vorgeht, kann dem Nachwuchs eine teure Erbschaftsteuer ersparen, die den Nachlass unter Umständen stark schmälert. Wichtige Informationen und Tipps zu diesem Thema haben wir für Sie hier!
Immobilienwert ist entscheidend für die Erbschaftsteuer
Der Wert der zu vererbenden Wohnung ist in aller Regel dafür maßgeblich, inwiefern der Nachwuchs Steuern auf die Erbschaft zu zahlen hat. Natürlich gibt es Freibeträge und die Möglichkeit von Schenkungen bei Erbschaften. Immerhin liegt der Steuerfreibetrag für Kinder bei 400.000 Euro.
Liegt die Wohnung allerdings in einer Stadt wie München, ist dieser Betrag rasch ausgeschöpft.
Dies liegt einerseits an dem Wert von Immobilien in Großstädten wie München, die so einen Freibetrag leicht übersteigen können, als auch an den möglicherweise anfallenden anderen Vermögenswerten, die unter die Erbschaftssteuer fallen.
Wenn der Immobilienwert den Freibetrag übersteigt, werden Steuern erhoben. Diese nimmt der Fiskus für den Gesamtwert der Liegenschaft abzüglich des Freibetrags. Und ein weiterer Aspekt ist zu beachten: Umso höher der Immobilienwert ist, desto höher ist der persönliche Erbschaftsteuersatz der Kinder.
Folgende Liste verdeutlicht dies. Sie bezieht sich auf die Höhe des Nachlasses nach Abzug des Freibetrags und des persönlichen Erbschaftsteuersatzes:
- Höhe des Nachlasses bis 75.000 Euro: 7 %
- Höhe des Nachlasses bis 300.000 Euro: 11 %
- Höhe des Nachlasses bis 600.000 Euro: 15 %
- Höhe des Nachlasses bis 6.000.000 Euro: 19 %
- Höhe des Nachlasses bis 13.000.000 Euro: 23 %
- Höhe des Nachlasses bis 26.000.000 Euro: 27 %
- Höhe des Nachlasses über 26.000.000 Euro: 30 %
Ein Beispiel: Christian ist 60 Jahre alt und erbt von seiner Mutter eine Wohnung in München. Die Wohnung hat einen Wert von 900.000 Euro. Abzüglich des Freibetrags von 400.000 Euro verbleiben noch 500.000 Euro. Für sie fallen Erbschaftsteuern in einer Höhe von 15 % an. Somit zahlt Christian an das Finanzamt 75.000 Euro.
Erbschaftssteuer legal umgehen: Tipps für Eltern und Kinder
Es gibt Wege, auf legale Weise die Erbschaftssteuer zu umgehen. Eine Möglichkeit wäre, bei sehr kostspieligen Wohnungen eine Teilschenkung noch zu Lebzeiten vorzunehmen. Immerhin lässt sich der Freibetrag für Schenkungen und Erbschaften alle zehn Jahre aufs Neue ausschöpfen. Auf diese Weise lassen sich also selbst kostspielige Immobilien steuerfrei auf das Kind übertragen. Allerdings ist hierfür eine vorausschauende Planung erforderlich.
1. Teilschenkung an den Partner
Ein verheiratetes Paar kann eine Teilschenkung an den Partner vornehmen, bevor die Kinder die Wohnung erben. Das Gute ist nämlich, dass bei Ehepartnern der Schenkungsfreibetrag bei 500.000 Euro plus Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro liegt. Wenn beide Ehepartner Eigentümer der Liegenschaft sind, ist dies ebenfalls für den Nachwuchs von Nutzen. So greift nun der Steuerfreibetrag doppelt, da zwei Erblasser vorhanden sind. Somit lässt sich steuerfrei eine Immobilie im Wert von bis zu 800.000 Euro steuerfrei vererben – und dies pro Kind.
2. Eintritt in Erbengemeinschaft
Es gibt nur einen Erblasser, aber mehrere Kinder? Dann ist ein steuerfreies Erben durch eine Erbengemeinschaft möglich. Alle Kinder sind dann Eigentümer der Liegenschaft. Da der Freibetrag für den Nachwuchs bei 400.000 Euro liegt, darf bei zwei Kindern die Wohnung einen Wert von maximal 800.000 Euro haben. Bei drei Kinder erhöht sich der Betrag um weitere 400.000 Euro und somit auf 1,2 Millionen Euro.
Achtung: Eine Erbengemeinschaft hat ein gewisses Gefahrenrisiko. Streiten sich die Kinder um den Nachlass, kann dies zu zahlreichen Problemen führen. Doch auch dafür gibt es Lösungen, wenn alle einen kühlen Kopf bewahren. Zu ihnen gehören ein Immobilienverkauf und ein Bargeldaustausch.
3. Eigennutz
Alleinerben können ebenfalls eine Immobilie steuerfrei erben. Dafür ist noch nicht einmal eine Teilschenkung Jahrzehnte zuvor erforderlich. Eine Option, für ein steuerfreies Erben von sehr teuren Wohnungen ist, einen Eigennutz in Betracht zu ziehen. Hierfür existieren allerdings ein paar Voraussetzungen:
- Der Erbe muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall einziehen.
- Die Wohnung darf nicht größer als 200 m² sein.
- Die Wohnung muss für mindestens zehn Jahre der Erstwohnsitz sein.
Vorsicht: Zieht der Erbe vor Ablauf der Zehnjahresfrist aus, erhebt der Fiskus rückwirkend einen erbschaftssteuerpflichtigen Anteil an der Wohnung.
Erbvertrag oder Testament: Pflicht bei einem großen Vermögen
Wer ein großes Vermögen besitzt, der sollte nie auf die gesetzliche Erbfolge vertrauen. Besser ist es, den Nachlass per Testament oder Erbvertrag zu regeln. Auf diese Weise lassen sich Freibeträge optimal ausschöpfen. Dies trifft natürlich nicht nur auf die Kinder zu, sondern auch auf andere mögliche Erben.
Gesetzliche Erbfolge: Enkelkinder bleiben unberücksichtigt
Leben die eigenen Kinder noch und haben diese bereits Kinder, gehen die Enkel bei der gesetzlichen Erbfolge leer aus. Viele Großeltern wissen dies gar nicht und wünschen sich, dass ihre Enkelkinder einen Teil des Nachlasses erhalten. Dies wäre sogar in Anbetracht der Steuer smart, denn Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 Euro. Wie steuersparend dies sein kann, zeigt folgendes Beispiel, bei dem die Enkelkinder einmal nichts erben und einmal schon.
Nachlassregelung ohne Enkelkinder:
Klaus hinterlässt seinem Sohn Volker eine schuldenfreie Penthouse-Wohnung in München im Wert von zwei Millionen Euro. Weitere Erben sind die Ehefrau von Klaus und sein Bruder Sebastian.
Nach der gesetzlichen Erbfolge erben der Sohn Volker und sein Bruder Sebastian je 25 % der Liegenschaft und somit 500.000 Euro vom Immobilienwert. Die Mutter erhält 50 % der Wohnung und damit 1.000.000 Euro.
Volker und Sebastian zahlen 11.000 Euro an Erbschaftsteuer. Da die Mutter noch mindestens zehn weitere Jahre in der Immobilie wohnen möchte, zahlt sie keine Erbschaftsteuer. Würde sie sich innerhalb der Frist anders entscheiden, zahlt sie anteilig rückwirkend Steuern.
Nachlassregelung mit Enkelkindern:
Volker und Sebastian haben selbst bereits zwei Kinder. Würde sein Vater, Klaus, ein Testament aufsetzen und die Enkelkinder ebenfalls als Erben der Wohnung einsetzen, ließe sich die Liegenschaft steuerfrei vererben. Auf diese Weise würde die Familie 22.000 Euro an Erbschaftsteuer sparen:
- Volker.: 20 % (400.000 Euro)
- Volkers Kind 1: 10 % (200.000 Euro)
- Volkers Kind 2: 10 % (200.000 Euro)
- Sebastian: 20 % (400.000 Euro)
- Sebastians Kind 1: 10 % (200.000 Euro)
- Sebastians Kind 2: 10 % (200.000 Euro)
- Ehefrau von Klaus: 20 % (400.000 Euro)
Der Nachteil bei dieser Option liegt in der großen Erbengemeinschaft. Nach der Erbquote müsste vielleicht einer der Erben die anderen auszahlen, sofern er alleiniger Eigentümer der Liegenschaft sein möchte.
Wie immer ist es in jedem Fall ratsam, sich an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden, um die eigene Situation korrekt einschätzen zu können.
Hinweis in eigener Sache: Die hier angebotenen Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um rechtliche Fragen zu Ihrer eigenen Situation abzuklären.