enn eine Person stirbt und ein Erbe hinterlässt, denken die meisten zuerst an Immobilien und das Vermögen auf dem Bankkonto. Doch zu einer Erbschaft kann noch viel mehr gehören: Schulden, Verbindlichkeiten etc.
Alles ist Teil des sogenannten Inventars. Damit das Inventar gerecht unter den Erben verteilt werden kann, muss im ersten Schritt geklärt werden, was zum Erbe des Erblassers eigentlich gehört. Dies kann mit Schwierigkeiten behaftet sein und Zeit in Anspruch nehmen.
Was ist ein Nachlassinventar und wer errichtet es?
Viele Menschen machen weder einen Erbvertrag noch ein Testament. Versterben sie, erfolgt die Aufteilung des Nachlasses nach der gesetzlichen Erbfolge. Gibt es mehrere Erbberechtigte, muss objektiv fixiert werden, was alles Teil des Erbes ist. Im Rahmen dessen wird gern ein Nachlassinventar aufgestellt, welches Aufschluss darüber gibt, welche Verbindlichkeiten, Vermögenswerte und Gegenstände Teil des Erbes sind. So kann jeder Erbe erahnen, womit er zu rechnen hat, sobald er das Erbe antritt. Das Nachlassinventar ist nicht nur für die gerechte Aufteilung des Erbes wichtig, sondern ebenfalls für die Entscheidungsfindung: Trete ich das Erbe an oder schlage ich es lieber aus? Unter Umständen hinterlässt eine Person hauptsächlich Schulden , die von den Erben übernommen werden müssen, wenn sie das Erbe antreten. Es kann für einen Erbberechtigten durchaus ratsam sein, das Erbe auszuschlagen, sofern es überschuldet ist. Aufschluss darüber gibt das Nachlassinventar. Es offenbart neben den positiven Vermögenswerten etwaige Forderungen von Gläubigern und Banken. Zudem ist aufgeführt, ob beispielsweise die hinterlassende Immobilie in München mit einer Hypothek belastet ist.
Wer fertigt das Nachlassinventar an?
Erstellt wird diese Aufstellung nicht automatisch, sondern die Erben müssen sie bei einem Notar beantragen. Sie können auch eine Beantragung beim betreffenden Nachlassgericht stellen. Dadurch ist die Behörde verantwortlich, die Aufstellung vorzunehmen. Solch ein Vorgehen kann sehr ratsam sein, wenn hohe Nachlassverbindlichkeiten befürchtet werden. Durch den Antrag beim Nachlassgericht wird die sogenannte Inventarfrist gewahrt und die Erben müssen nicht befürchten, dass sie überraschend schnell uneingeschränkt für die Nachlassverbindlichkeiten haften. Kurzum: Sie haben mehr Zeit für die Entscheidung, das Erbe auszuschlagen oder es anzunehmen.
Lässt sich ein Nachlassinventar nicht auch privat erstellen?
Selbstverständlich ist dies möglich, aber es ist nicht empfehlenswert. Dies liegt daran, dass das Nachlassinventar den Erbberechtigten die Option einräumt, die Haftung auf das Erbe zu limitieren. Ihr privates Vermögen lässt sich so vor Zugriffen von eventuell vorhandenen Gläubigern schützen. Jedoch ist dies nicht möglich, wenn das Inventar nicht korrekt aufgestellt wurde. Ein nicht offizielles Nachlassinventar ist nicht rechtskräftig und wird von den Behörden dementsprechend nicht anerkannt. Eine amtliche Mitwirkung ist somit unerlässlich.
Kann ich mein privat aufgestelltes Nachlassinventar im Nachhinein beglaubigen lassen?
Eine Beglaubigung ändert nichts an der nicht bestehenden Rechtskraft eines privat angefertigten Nachlassinventars. Erben sind daher angehalten, zu 100 % die vorgesehenen Richtlinien einzuhalten und sich an das Nachlassgericht oder den Notar zu wenden. Doch auch wenn das Nachlassinventar mithilfe des Amtes angefertigt wird, darf nicht versäumt werden, es beim betreffenden Nachlassgericht einzureichen. § 1.993 BGB sagt sehr deutlich aus, dass ein Nachlassinventar erst rechtswirksam ist, wenn die Einreichung bei dem zuständigen Gericht beendet ist.
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