xperten raten dazu, dass jeder beizeiten ein Testament aufsetzen sollte. Diese Maßnahme kann viel Ungemach und Erbstreitigkeiten verhindern. Zugleich lassen sich damit auch andere Personen in den letzten Willen integrieren, die ohne Testament nichts vom Erbe erhalten hätten.
Darüber hinaus lassen sich auch Pflichten vermerken, um beispielsweise sicherzustellen, dass sich jemand ums Grab oder das Haustier kümmert. Welches Testament für welchen Einsatzzweck am besten geeignet ist, dazu weiß ein Rechtsanwalt Rat. In diesem Artikel erfahren Sie Interessantes zu den unterschiedlichen Testamentsformen in Deutschland und erhalten Hintergrundwissen mit dem Sie noch besser die geeignete Testamentsart auswählen, um zu garantieren, dass nach Ihrem Tod Ihre Immobilien in München und Ihr Barvermögen in die richtigen Hände kommen.
Grundsätzliches zu den Testamentsformen in Deutschland
Grundsätzlich unterschieden werden handschriftliches und öffentliches Testament . Einen Sonderfall stellt das außerordentliche Testament dar, das sogenannte Nottestament. Ein solches kann nur in ganz speziellen Fällen erstellt werden. Die häufigste Form des letzten Willens ist in Deutschland das gemeinschaftliche Testament, das bei eingetragenen Lebenspartnern und Eheleuten sehr beliebt ist. Für gewöhnlich geht es bei diesen gemeinschaftlichen Testamenten darum, den anderen jeweils als Alleinerben oder Hauptbegünstigten einzusetzen. Solche Testamente werden mit der Hand verfasst oder ein Notar setzt sie auf.
Was ist ein notarielles Testament?
Wie der Name erahnen lässt, handelt es sich dabei um eine Verfügung, die notariell beurkundet wird. Für solch ein notarielles Testament kann der künftige Erblasser direkt zum Notar gehen und mündlich eine Erklärung abgeben. Alternativ dazu kann bereits ein letzter Wille verfasst sein, den der Notar beurkundet. Zum Prozedere gehört dabei immer, dass der Notar die Urkunde zum Schluss laut vorliest. Erst danach unterschreiben der Erblasser und der Notar das Dokument. Diese Testamentsform steht jedem offen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Auch ohne Notar möglich: das handschriftliche Testament
Insbesondere aus Filmen ist das eigenhändige verfasste Testament bekannt, es ist aber auch sonst eine recht häufig genutzte Form. Damit es gültig ist, ist es bei einem solchen Testament erforderlich, dass eine gewisse Form eingehalten wird. Unbedingt einzuhalten sind die folgenden Anforderungen:
- handschriftlich und selbstständig vom Erblasser verfasst
- Datum und Ortsangabe vorhanden
- Unterschrift
- eindeutige Formulierungen (keine allgemeinen oder unkonkrete Angaben, falsch benutzte Rechtsbegriffe oder widersprüchliche Aussagen)
Achtung: Ein handschriftlicher letzter Wille hat den Vorteil, dass er kostenfrei ist und sich leicht abändern lässt. Jedoch muss bedacht werden, dass er durch Formmängel seine Wirksamkeit verlieren kann. Zudem sollte sichergestellt werden, dass es nach dem Tod gefunden und dem Nachlassgericht überbracht wird. (Mehr Details dazu im nachfolgenden Text.)
Ist ein handgeschriebenes Testament gültig?
Ein handschriftliches Testament ist gültig, sofern es den formalen Regeln entspricht und keine widersprüchlichen oder unwirksamen Formulierungen enthält. Wenn Sie also selbst Ihr Testament verfassen möchten, können Sie dies tun. Nach dem deutschen Erbrecht ist es ein ordentliches Testament und wird vom Gesetzgeber als „eigenhändiges“ Testament bezeichnet. Es ist eines der anerkannten Testamentsformen.
Die juristische Basis dafür findet sich in § 2247 BGB. Der Paragraf legt im Detail dar, wie die Form des handschriftlichen Testaments auszusehen hat und welche gesetzlichen Regelungen Berücksichtigung finden müssen. Sollten diese Regeln missachtet werden, kann das Testament ungültig werden. Das lässt sich nicht mehr korrigieren, wenn der Erblasser bereits verstorben ist. Für gewöhnlich tritt nun die gesetzliche Erbfolge ein. Eine Ausnahme hierzu wäre die Situation, dass es doch noch ein gültiges Testament des Erblassers gibt, was beispielsweise vor dem ungültigen Dokument aufgesetzt wurde.
Was sind die wichtigsten Regeln für ein handschriftliches Testament?
Nehmen wir an, Sie möchten ein Testament verfassen. Wenn es ein handschriftliches Testament sein soll, dann müssen Sie dies zu 100 % per Hand schreiben. Es ist nicht möglich, dieses mit dem Computer zu tippen. Darüber hinaus muss Ihr Testament Ihre Unterschrift auf jeder Seite tragen, die aus Ihrem vollen Namen besteht. Im Erbfall sichert die Unterschrift die Authentizität des Schriftstücks. Vergessen Sie auch nicht Angaben zum Ort und Zeitpunkt zu machen. Schreiben Sie beispielsweise Ihr Testament in München am 25. Oktober 2020, dann notieren Sie auf jeder Seite die Kombination aus Ort und Zeit. Dies ist für die Testamentserrichtung vor allem wichtig, wenn Ihre Hinterbliebenen mehrere Testamente finden. Gültig ist dann das letzte Testament von Ihnen, welches den Rechtsvorschriften entspricht.
Kann ein handschriftliches Testament die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen?
Ja, das kann es. Unerlässlich ist hierbei, dass es formal und inhaltlich den gesetzlichen Regeln genügt. Ein Beispiel für inhaltliche Mängel: Sie geben an, Ihr Sohn erhält Ihr komplettes Erbe, sofern er spätestens an seinem 40. Geburtstag verheiratet ist. Dies ist ein unzulässiger Passus. Bedenken Sie zudem, dass ein Testament – notariell oder eigenhändig – nur in weiten Teilen die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzt. So lassen sich beispielsweise die leiblichen oder adoptierten Kinder nicht zu 100 % enterben. Sie können dies zwar im handschriftlichen Testament aufnehmen, aber die Kinder können auf ihren Pflichtteil pochen. Bei der Erbfolge ohne Testament würde ihnen jedoch ein größerer Teil Ihres Nachlasses zugesprochen.
Wie stelle ich sicher, dass mein handschriftliches Testament gültig ist?
Um sicherzustellen, dass Ihr handschriftliches Testament gültig ist, müssen Sie sich eingehend über die Regelungen bezüglich der Errichtung eines eigenhändigen Testaments informieren. Sollten Sie unsicher sein, können Sie das handschriftliche Testament zudem von einem Fachanwalt oder Notar kontrollieren lassen. Sofern Sie mögen, kann dieser für Sie das Testament auch aufbewahren. Das hat den Vorteil, dass Ihr letzter Wille tatsächlich im Zuge des Erbfalls gefunden wird. Darüber hinaus können Sie das Zentrale Register in Deutschland nutzen, um Ihr Testament gesichert aufzubewahren. Durch ein zu gutes Versteck des Testaments oder durch Unterschlagung des Dokumentes durch Angehörige könnte seine Realisierung nämlich vereitelt werden. Ihr sorgfältig verfasster letzter Wille, indem Sie die Verteilung von Geld, Immobilien und anderen Vermögenswerten aufführen, würde dann doch keine Anwendung finden.
Perfekt für Paare: gemeinschaftliche Testamente
Eingetragene Lebenspartner und Eheleute haben die Möglichkeit, einen gemeinschaftlichen letzten Willen aufzusetzen. Hierbei handelt es sich um einen einzigen Schriftsatz für zwei Personen, in dem die Verfügungen von beiden Partnern gemeinsam fixiert werden. Änderungen an diesem letzten Willen sind nur möglich, wenn beide Parteien zustimmen. Ist bereits einer der Partner verstorben, gelten weiterhin die Verfügungen, die in dem von beiden Partnern verfassten Schriftstück vermerkt sind. Der überlebende Partner kann sie nicht abändern. Eine besondere Form des gemeinschaftlichen letzten Willens ist das Berliner Testament. Bei dieser Verfügung ist jeweils der Ehe- oder Lebenspartner der Alleinerbe der Hinterlassenschaften. Oft enterben sie dadurch zunächst ihre Kinder, die dann schließlich wieder als Schlusserben aufgenommen werden. Kurzum: Die Kinder erhalten erst dann das Erbe, wenn beide Eheleute verstorben sind. Solch eine Testamentsform hat zahlreiche Vorteile. Vor allem kann der Hinterbliebene so frei über das Erbe bestimmen. Und nach dessen Tod kriegen die Kinder alles, bzw. das, was noch übrig ist.
Hinweis: Obgleich sich beide Eheleute als Alleinerben eingetragen haben, besitzen die Kinder einen Pflichtteilsanspruch. Die Höhe des Pflichtteils entspricht grundsätzlich der Hälfte des gesetzlichen Erbanteils, der sich wiederum aus der Erbfolge ergibt. Auf diesen Pflichtteil können sie bestehen und müssen für die Geltendmachung rechtliche Schritte einleiten. Tun sie dies nicht, bleibt der hinterbliebene Ehepartner der Alleinerbe.
Wenn es schnell gehen muss: Sonderform Nottestament
Es ist immer gut, für alles gewappnet zu sein. Deswegen ist es ratsam, frühzeitig einen letzten Willen zu verfassen. Doch manchmal ist dies versäumt worden. Genau für diesen Fall existieren Nottestamente. Dabei handelt es sich um einen außerordentlichen letzten Willen, der aufgesetzt werden kann, wenn der Erblasser dazu nicht mehr selbst in der Lage ist. Dies wäre beispielsweise bei einer schweren Krankheit der Fall. Jedoch muss der Erblasser für solch ein Nottestament noch testierfähig sein. Selbst schreiben muss er den Schriftsatz allerdings nicht. Er gibt lediglich eine mündliche Erklärung ab.
Dies sind die unterschiedlichen Arten eines Nottestaments:
- Seetestament gem. § 2251 BGB: Der Erblasser befindet sich auf hoher See und weit entfernt vom nächsten Hafen. Auf einem deutschen Schiff kann er ein Testament aufsetzen lassen.
- Bürgermeistertestament gem. § 2249 BGB: Ein Bürgermeister kann gemeinsam mit zwei Zeugen ein Testament für eine Person aufsetzen, wenn diese sich in seinem Zuständigkeitsbereich aufhält.
- Drei-Zeugen-Testament gem. § 2250 BGB: Sollte der Bürgermeister nicht erreichbar sein, kann mit drei Zeugen das Nottestament verfasst werden. Keiner der drei Zeugen darf im letzten Willen begünstigt werden.
Hinweis: Das Erbrecht sagt deutlich aus, dass das Nottestament nicht für einen unbegrenzten Zeitraum gültig ist. Im Unterschied zu anderen Verfügungen ist es nur für einen Zeitraum von drei Monaten gültig. Sollte der Testierende diese Zeit überleben, muss er ein neues Testament aufsetzen.
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