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as Erbrecht ist etwas, was uns alle betrifft. Entweder erben wir irgendwann oder/und möchten unseren eigenen Nachlass regeln. Alle Regelungen und Bestimmungen, welche für den Übergang der Rechte und Pflichten sowie des Erbes des Erblassers von Bedeutung sind, sind im Erbrecht nachzulesen. Doch wo finde ich die einzelnen Stellen und Paragraphen? Eine Übersicht gibt es hier!

Relevante Gesetze für das Erbrecht

Schätzungen sagen, dass in Deutschland etwa 2.300 Personen jeden Tag sterben. Viele von ihnen hinterlassen bedeutende Vermögenswerte oder auch Schulden sowie Verbindlichkeiten. Ihr Erbe verteilt sich oft auf mehrere Angehörige, Freunde oder Organisationen, wodurch nicht selten Erbstreitigkeiten entstehen. Lässt sich kein Erbberechtigter ermitteln, fällt der Nachlass an den Staat. Um einen Rahmen für den Umgang mit dem Erbe zu haben, existiert das Erbrecht. Wichtige Bestimmungen zu ihm finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch. Weitere Regelungen sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz vermerkt. Ein Beispiel: Ein Mann verstirbt ohne Testament oder Erbvertrag und hinterlässt einen umfangreichen Nachlass an Vermögen auf der Bank, Immobilien in München sowie wertvolle Sachgegenstände im Haushalt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch lassen sich die grundsätzlichen Regelungen nachlesen, wer von den Angehörigen nach der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt ist und vieles mehr. Beachtenswert hierbei ist: Die Regelungen und Bestimmungen sind klar formuliert, aber lassen einen gewissen Spielraum. Deswegen ist die Konsultierung eines Anwalts bei Streitfällen unerlässlich. Häufig treffen sich so manche Erbengemeinschaften vor Gericht wieder.

Erbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch

Das deutsche Erbrecht ist im Grundgesetz vermerkt. Dies sagt ganz deutlich Art. 14 Abs. 1: »Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.«

Doch was ist das Bürgerliche Gesetzbuch, wo sich so viel zum Erbrecht findet? Es beinhaltet alle Bestimmungen zum deutschen allgemeinen Privatrecht. Dadurch fungiert es quasi als zentrales Gesetzeswerk für rechtliche Beziehungen zwischen Privatpersonen. Unterteilt wird das Bürgerliche Gesetzbuch – kurz BGB – in fünf Bücher:

  • Allgemeiner Teil
  • Recht der Schuldverhältnisse
  • Sachenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht

Alles zum Erbrecht ist damit im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches vermerkt. Dies betrifft die § 1922 bis § 2385. Eine Inhaltsübersicht offenbart, was die einzelnen Paragraphen bestimmen:

  • Abschnitt 1: Erbfolge § 1922 BGB bis § 1941 BGB
    In diesem Abschnitt ist nachzulesen, wer ohne Testament erbt und wer zu den Erben der einzelnen Ordnungen gehört. Darüber hinaus sind Bestimmungen zum Erbrecht des Ehegatten, Enterbung, Erbvertrag und vieles mehr nachzulesen.
  • Abschnitt 2: rechtliche Stellung des Erben § 1942 BGB bis § 2063 BGB
    Regelungen bezüglich einer Erbschaftsannahme und einer Erbschaftsausschlagung sowie die Fürsorge des Nachlassgerichts sind unter diesen Paragraphen zu finden. Weitere Passagen betreffen die Haftung der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten, der Erbschaftsanspruch und die Mehrheit von Erben. Letzterer Punkt betrifft das rechtliche Verhältnis der Erben untereinander sowie zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern.
  • Abschnitt 3: dasTestament § 2064 BGB bis § 2273 BGB
    Zwar verfassen nur rund 30 % aller Bundesbürger ein Testament, aber trotz des geringen Wertes ist es für das Erbrecht nicht weniger wichtig. Im dritten Abschnitt dreht sich daher alles um den letzten Willen: Erbeinsetzung, Nacherben und der Umgang mit Auflagen werden berücksichtigt. Auch Bestimmungen zum Testamentsvollstrecker, zur Errichtung und zur Aufhebung des letzten Willens sind fixiert. Die letzten Paragraphen des dritten Abschnitts betreffen das Thema »gemeinschaftliches Testament«.
  • 4. Abschnitt: der Erbvertrag § 2274 BGB bis § 2302 BGB
    Nicht jeder verfasst ein Testament. Eine Alternative dazu ist der Erbvertrag, der einen verbindlicheren Charakter besitzt als das Testament. Er wird von Erblasser und vom Vertragspartner unterzeichnet. Gern wird diese Variante der Nachlassregelung gewählt, wenn es darum geht, bestimmte Personen zu versorgen und eine Nachlassfolge im Unternehmen oder Vergleichbares zu regeln. Auch für nicht miteinander verheiratete Paare ist der Erbvertrag von Interesse.
  • 5. Abschnitt: der Pflichtteil § 2303 BGB bis § 2338 BGB
    Dieser Abschnitt bietet in der Praxis besonders viel Streitpotenzial, geht es doch darum, den Pflichtteil für einen Pflichtteilsberechtigten zu bestimmen. Hierbei kann es sich beispielsweise um nicht-eheliche Kinder handeln, von denen selbst die engsten Angehörigen nichts wussten. Wer pflichtteilberechtigt ist und wie hoch der Pflichtteil ist, lässt sich in diesen Paragraphen nachlesen. Zudem lässt sich dort nachlesen, inwiefern der Pflichtteil ausbezahlt wird und inwiefern die Erben die Höhe des Vermögens klar darlegen müssen.
  • 6. Abschnitt: Erbunwürdigkeit § 2339 BGB bis § 2345 BGB
    Das Gesetz kennt zwar das Prinzip des Pflichtteils, weswegen eine komplette Enterbung für enge Angehörige kaum durchzusetzen ist, aber es kennt auch die Erbunwürdigkeit. Wie sie definiert wird, offenbart dieser Abschnitt im Erbrecht. Ferner sind Passagen zur Anfechtungsklage und Pflichtteilsunwürdigkeit vermerkt.
  • 7. Abschnitt: Erbverzicht § 2346 BGB bis § 2352 BGB
    Dieser Abschnitt betrifft NICHT die Erbausschlagung, sondern tatsächlich den Verzicht aufs Erbe. So können Verwandte und Ehepartner eines Erblassers mit diesem einem Vertrag abschließen, dass sie auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Von Gesetzeswegen wird er beim Erbfall so behandelt, als wenn er bereits selbst tot wäre. Er hat damit auch keinen Anspruch mehr auf den Pflichtteil. Dies und inwiefern Beschränkungsmöglichkeiten bestehen und sich der Verzicht wieder aufheben lässt, sind ebenfalls in dem siebten Abschnitt fixiert.
  • 8. Abschnitt: Erbschein § 2353 BGB bis § 2370 BGB
    Für Erbschaften, bei denen es weder Erbvertrag noch ein Testament gibt, ist dieser Abschnitt interessant. Tritt die gesetzliche Erbfolge ein, ist es für Erbberechtigte oft unerlässlich, einen Erbschein zu beantragen. Mit diesem können sie beispielsweise ein Bankkonto des Verstorbenen auflösen. Welche Regelungen und Bestimmungen mit dem Erbschein einhergehen, regelt der achte Abschnitt im Detail.
  • 9. Abschnitt: Erbschaftskauf § 2371 BGB bis § 2385 BGB
    Das Wort Erbschaftskauf mag irritierend klingen, aber es ist genau das, was es aussagt: »Ein Vertrag, durch den der Erbe die ihm angefallene Erbschaft verkauft, bedarf der notariellen Beurkundung.« In diesem Abschnitt ist aufgeführt, inwiefern ein Erbe den Nachlass verkaufen kann. Er weist darauf hin, dass es ein Haftungsrecht für die noch ausstehenden Verbindlichkeiten aus dem Nachlass gibt. Schulden aus dem Erbe werden nicht verkauft, sondern nur die Vermögenswerte.

Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz

Eine Ergänzung des Erbrechts im BGB ist das Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz, welches auch das Kürzel ErbStG trägt. Wer sich vor Augen führt, dass zwischen 2012 bis 2027 das Erbvolumen schätzungsweise bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr beträgt, der kann sich die Wichtigkeit der Beziehung zwischen dem Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz und dem Erbrecht gut vorstellen. So fallen unter dieses Gesetz:

  • der Erwerb aufgrund eines Todesfalls
  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • Zweckzuwendungen
  • Stiftungsvermögen (sobald es im Wesentlichen im Interesse einer Familie errichtet wurde)
  • Vereinsvermögen (sobald es im Wesentlichen im Interesse einer Familie errichtet wurde; hier gelten Zeitabstände von 30 Jahren)

​Hinsichtlich des Erbrechts muss bedacht werden, dass der Erbe auf den Nachlass eine Erbschaftssteuer zahlen muss. Ob die Steuer anfällt und wie hoch sie ist, richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblassers sowie der Höhe des Nachlasses. So gelten Freibeträge in Deutschland, die erst kürzlich erhöht wurden. Die Erbschaftssteuer fällt sowohl für Barvermögen als auch für Geschäftsanteile, Wertpapiere und Immobilien an. Schenkungen können ebenfalls besteuert werden. Sie können zudem rückwirkend für ein Erbe von Bedeutung sein. Auch hierfür zählen Fristen, die sich in den Gesetzestexten nachlesen lassen.

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Photo by 🇸🇮 Janko Ferlič on Unsplash

Publiziert am 
Dec 7, 2018
 in Kategorie:
Erben

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