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in Raunen ging vor fast einem Jahr durch die Presse: Immobilien zu erben, kann sich für die Begünstigten drastisch verteuern. Und dies trat auch ein. Wer beispielsweise Großmutters Haus in einem beliebten Bezirk in München erbt, sieht sich plötzlich mit einer erhöhten Steuer konfrontiert. Hat Oma ihrem Enkel nur das Haus vermacht, aber kein nennenswertes Geldvermögen und hat der Erbe selbst zu wenig finanzielle Ressourcen, drängt sich für ihn ein Immobilienverkauf quasi auf. Ob dies in Großmamas Sinne ist, darf zurecht angezweifelt werden. Zu ändern wäre dies, wenn sich nicht nur die Steuern erhöhen, sondern parallel dazu auch die Freibeträge.

Erhöhungsfaktor: höherer Immobilienwert

Pro Jahr verteilen sich auf alle Erben in Deutschland rund 400 Milliarden Euro. Bei gut 50 % davon handelt es sich um Immobilien. Gerade zu Zeiten von hohen Immobilienpreisen, hohen Zinsen und Wohnraummangel erscheint dies wie ein Segen. Ist es auch. Allerdings brachte die Neuregelung des Jahressteuergesetzes 2022 einen Dämpfer, der so manchen Immobilienerben die Freude über den Nachlass vermieste: Für steuerliche Zwecke muss sich die Bewertung von Immobilien jetzt sehr stark am aktuellen Verkaufswert orientieren. Das liegt daran, dass die Preise für Häuser, Wohnungen und Co. insbesondere in den Ballungsgebieten drastisch angestiegen sind. Diesen Aufschwung möchte der Fiskus im Rahmen der Erbschaftssteuer nicht ohne eigenen Nutzen an sich vorüberziehen lassen.

Jetzt läge natürlich der Gedanke nahe, dass sich im Zuge dessen jetzt auch der Freibetrag für Erbschaften erhöht. Das passiert jedoch nicht: Die Erhöhung betrifft nur den Immobilienwert. Dies erscheint unfair, denn die steuerlichen Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen haben sich über einen längeren Zeitraum nicht verändert. Die Konsequenz daraus könnte sein: Mehr Immobilienerben sind zum Immobilienverkauf gezwungen, da sich die Kosten für die Steuer erhöht haben. In der Tat diskutiert die Politik über exakt dieses Thema, aber derzeit gibt es noch keine Entscheidung, wann und um wie viel eine Erhöhung erfolgt.

Anstieg des versteuernden Wertes um 20 bis 30 %

Wie bereits erwähnt, begründet sich das Plus an Steuern an Neuregelungen zur Immobilienbewertung. Nach Meinung des Verbands „Haus und Grund“ erhöht sich der zu versteuernde Wert durch die Änderung um 20 bis 30 %. Umso höher der Immobilienwert ist, desto mehr Steuern kommen auf die Immobilienerben zu, sofern sie ihren Freibetrag überschreiten.

Betroffen von dieser Neuerung sind vor allem Erben, die in dem Immobilienerbe nicht selber wohnen wollen. Wer nämlich das Haus seiner Eltern erbt und in diesem einziehen würde, zahlt für gewöhnlich keine Erbschaftssteuer.

Doch stellen wir uns folgenden Fall vor: Frank stirbt an Krebs. Seine Ehefrau Anne erbt sein Haus in München, welches 700.000 Euro wert ist. Sie möchte aufgrund der Größe des Hauses ausziehen und sich räumlich verkleinern. Da ihr Freibetrag als Ehepartner derzeit bei 500.000 Euro liegt, würden auf 200.000 Euro eine Erbschaftssteuer entfallen – und dies im besten Falle. Vererbt ihr Frank noch Sachgüter oder Geldvermögen, steigt die Erbschaftssteuer aufgrund des noch höheren Nachlasswertes zusätzlich.

Wie hoch der Steuersatz bei Erbschaften ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Maximalfall beträgt der Wert 50 %, was so manch einen Immobilienerben in den Ruin treiben kann. Da hiervon nicht nur die Erbschaftssteuer, sondern auch die Schenkungssteuer betroffen ist, hilft es auch nur bedingt, durch Schenkungen den Nachlasswert zu drücken.

Die Statistik besagt, dass die Durchschnittserbschaft in Deutschland einen Wert von 79.000 und 85.000 Euro aufweist – inklusive Immobilien, Sachwerten und Bankkonten. Dies ist ein Betrag, der deutlich unter dem Freibetrag von Kindern, Enkelkindern und Ehepartnern liegt. Das ist allerdings kein Trost für all diejenigen, die die Neuregelung hart trifft. Und: Besteht kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben, beläuft sich der Freibetrag nur auf schmale 20.000 Euro.

Kommt die Erhöhung des Freibetrags bei Erbschaften und Schenkungen?

Die derzeitige Freibetragshöhe stammt aus dem Jahr 2009. Doch jeder weiß, dass seit diesem Zeitpunkt die Preise für Immobilien stark angestiegen sind. Was jetzt? Ampelregierung und Unionsparteien versuchen ihre Wähler zu beruhigen, indem sie über eine Erhöhung des Freibetrags diskutieren. Allerdings ist die exakte Ausgestaltung derzeit noch längst nicht abgeschlossen:

  • Christian Lindner (FDP) spricht sich für eine Erhöhung um 25 % aus. Zudem sollen die Freibeträge an die Inflation gekoppelt werden.
  • Die Grünen rümpfen über die Freibetragsanhebung die Nase, aber sperren sich nicht komplett dagegen. Ähnlich sieht es die SPD.
  • Die Union sieht eine Erhöhung um zwei Drittel angebracht.

Damit scheint eine Erhöhung sehr wahrscheinlich. Wie hoch sie sein und wann sie kommen wird, steht allerdings bislang nicht fest.

Erhöhung des Freibetrags: Ist Erben überhaupt gerecht?

Mit der avisierten Erhöhung des Freibetrags kommt ein Thema auf den Tisch, was insbesondere in den letzten Jahren in Deutschland für Furore sorgt: Ist das Prinzip des Erbens überhaupt gerecht?

Die Befürworter betonen die Anerkennung von Eigentumsrechten. Menschen haben das Recht, über ihr Eigentum, einschließlich ihres Vermögens, zu verfügen und es an ihre Nachkommen weiterzugeben, wenn sie dies wünschen.

Das Wissen, das Vermögenswerte an die nächste Generation weitergegeben wird, motiviert Bürger dazu, zu sparen, zu investieren und Vermögen aufzubauen. Dies trägt langfristig zur Schaffung von Wohlstand und wirtschaftlichem Wachstum bei.

Nicht zu unterschätzen ist außerdem die soziale Sicherheit, die Erbschaften geben - insbesondere in Zeiten von wirtschaftlicher Unsicherheit. Sie können dazu beitragen, Bildung, Gesundheitsversorgung und den Kauf von Immobilien zu finanzieren.

Pro-Erben argumentiert auch die bayerische Landesregierung, die im Sommer 2023 eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat, die sich gegen das Erbschaftsteuergesetz wendet. Nach ihrer Ansicht müsse es einer Person möglich sein, das Haus seiner Eltern zu erben, ohne durch die Steuer, zu einem Verkauf gezwungen zu werden. Ziel der Klage ist, die Steuersätze zu senken, die Freibeträge zu erhöhen und eine Erbschaftsteuer zu regionalisieren.

Hauptsächlich aus dem linken Flügel erhalten diese Bestrebungen Gegenwind. Typische Anti-Erben-Argumente zielen auf die Ungerechtigkeit ab. So würden Erbschaften bestehende soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten verstärken, da sie dazu neigen, an diejenigen weitergegeben zu werden, die bereits über erheblichen Wohlstand verfügen. Dies kann zu einem Ungleichgewicht in der Gesellschaft führen. Eng verbunden damit ist die Chancengleichheit: Die Tatsache, dass einige Menschen aufgrund ihrer Erbschaften erheblichen Wohlstand erben, während andere dies nicht tun, kann die Chancengleichheit beeinträchtigen und den sozialen Aufstieg erschweren.

Bereits an diesen kurzen Ausführungen wird deutlich, welche Grundsatzdiskussion und welche politischen Konstrukte sich hinter dieser Thematik verbergen. Es bleibt abzuwarten, was die Politik gewillt ist zu tun und was der Bürger langfristig gewillt ist, zu akzeptieren.

Weitere Informationen und Quellen zum obigen Thema:

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Ein Hinweis in eigener Sache: Die hier angebotenen Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um Ihre eigene Situation abzuklären. - Stand Februar 2024 -

Photo by Ekaterina Shakharova on Unsplash

Publiziert am 
Feb 12, 2024
 in Kategorie:
Testament

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