er Hund ist der beste Freund des Menschen – und manchmal ist es auch die Katze, der Papagei oder ein anderes Haustier. Da liegt der Gedanke natürlich nah, im Testament das geliebte Lebewesen zu berücksichtigen. In der internationalen Presse ist davon immer mal wieder zu hören. Doch ist es auch in Deutschland möglich, dem Haustier den Nachlass zu überlassen oder zumindest einen Teil davon? Wie stellt ein Erblasser sicher, dass sich um Fiffi, Felix und Co. nach seinem Ableben gut gekümmert wird? Dieser Ratgeber gibt hilfreiche Antworten für alle, die ihre Haustiere im Fall der Fälle rundum versorgt wissen wollen.
Können Tiere Erben sein?
Um es gerade vorweg zu nehmen: Nach dem deutschen Erbrecht ist es nicht möglich, Tiere als Erben einzusetzen. Dies ergibt sich bereits aus § 1 BGB. Demnach besitzen Tiere keine Rechtsfähigkeit und somit auch keine Erbfähigkeit.
Eine weitere Konsequenz daraus ist: Tiere gelten rechtlich gesehen als Sachen und sind Teil des Nachlasses des Erblassers. Das hört sich für viele Tierfreunde grausam an, entspricht aber der aktuellen Rechtsprechung. Eine direkte Erbeinsetzung eines Tieres im Testament wäre daher sinnlos, da Hunde, Katzen und Co. nicht selbst in der Lage sind, Ansprüche geltend zu machen oder durchzusetzen.
Einem Tierhalter, der sein Haustier absichern möchte, sei dennoch angeraten, ein Testament zu machen. Warum? In diesem Testament ernennt er zwar nicht das geliebte Wesen zum Erben, aber eine Haustierpflege lässt sich schriftlich regeln.
Extra-Hinweis: Ernennen Sie Ihr Haustier im Testament als Erben, ist das Dokument in der Regel unwirksam. Dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In wenigen Fällen macht das Gericht Ausnahmen. Das Tier erbt dann zwar nicht, aber eventuell das örtliche Tierheim oder eine Stiftung zum Tierschutz.
Haustierpflege testamentarisch festlegen
Stirbt ein Tierhalter, werden seine Tiere Teil des Nachlasses. Somit werden sie zum Eigentum des Alleinerben oder einer Erbengemeinschaft. Dabei unterscheidet das Sachenrecht nicht zwischen Gegenständen und Lebewesen, weshalb es keine besonderen Regelungen für die Vererbung von Tieren gibt. Auch wenn die Haustiere selbst nicht erbfähig sind, hat der Tierhalter die bereits erwähnte Möglichkeit, Vorsorge zu treffen. In seiner letztwilligen Verfügung äußert er Wünsche, bezüglich des Verbleibs seines Haustieres. Damit schafft er eine gute Grundlage für dessen weiteres Leben.
Im Rahmen eines Testaments ist es gemäß dem deutschen Erbrecht möglich, Auflagen zu formulieren. Sie ebnen den Weg dafür, den Nachlass an das Tier zu binden.
Dies funktioniert so, dass ein bestimmter Teil des Vermögens dafür vorgesehen wird, eine angemessene Versorgung des Tieres sicherzustellen. Der jeweilige Erbe erhält dadurch die Verpflichtung zur Pflege des Haustieres und dies ist offiziell mit seinem Anteil an dem Nachlass verknüpft.
Auf diese Weise profitiert das Haustier von gewissen Vermögenswerten wie etwa einem Zuhause aus Immobilienerbschaftsanteilen. Obwohl also kein eigenes Geldvermögen hinterlassen wird, lässt sich durch solche Maßnahmen sicherstellen, dass auch nach dem Tod des ursprünglichen Besitzers noch gut für die bedachten Tiere gesorgt wird.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: die Rolle des Testamentsvollstreckers
Erbrechtliche Regelungen zur Haustierpflege gewährleisten nicht zwingend, dass ein Haustier auch nach dem Ableben des Besitzers angemessen versorgt wird. Die besten Auflagen bringen wenig, wenn das (berechtigte) Misstrauen besteht, das der Verantwortliche sich nicht and diese hält. Was jetzt? Ein Testamentsvollstrecker dient als Kontrollinstanz. Dieser sorgt dafür, dass das Tier ordnungsgemäß betreut und alle Bedingungen eingehalten werden. Ist der Nachlass sehr umfangreich, besteht die Möglichkeit, eine Stiftung zu gründen. Sie stellt die Versorgung der eigenen Tiere und anderer Tiere sicher.
Konkrete Tipps: So erbt Ihr Haustier indirekt
Tipp 1: Menschen als Alleinerben und Auflagen zur Tierpflege eintragen
Sie tragen eine vertrauenswürdige Person als Alleinerben im Testament ein. Dieser erbt Ihr Vermögen und auch Ihr Haustier. Um sicherzustellen, dass das Wohlergehen des Tiers gewährleistet bleibt, verbinden Sie die Übertragung mit einer Auflage: Die betreffende Person hat konkret benannte Tiere zu pflegen und bis zu ihrem Ableben zu versorgen. Zusätzlich lassen sich weitere Auflagen aufführen, die beispielsweise klar darlegen, wie oft der Hund auszuführen ist und dass dieser gemeinsam mit dem Alleinerben in einer seiner Immobilien wohnt. Ein Testamentsvollstrecker kontrolliert, ob und inwiefern der Begünstigte sich an die Auflagen hält.
Tipp 2: Erben plus Pfleger für das Tier
Sie bestimmen eine Person als Tierpfleger. Ihre Erben bezahlen aus Ihrem Nachlass diesen Pfleger. Das erfolgt beispielsweise in Form eines monatlichen Fixgehaltes. Beachten Sie diesbezüglich den steuerlichen Hintergrund: Wenn der vom Testament benannte Erbe selbst für die Versorgung oder Bezahlung eines Pflegers aufkommt, gehören diese Kosten zur Nachlassverbindlichkeit. Andernfalls handelt es sich um Privatausgaben ohne testamentarische Verpflichtungen.
Tipp 3. Gründung einer Stiftung
Haben Sie ein großes Vermögen? Dann gründen Sie doch eine Stiftung. Durch diese Maßnahme werden die Kosten für Versorgung und Pflege des Haustieres aus den Erträgen des Vermögens beglichen, ohne dass das Kapital selbst angegriffen wird. Eine solche Stiftungsgründung ist grundsätzlich auf ewig ausgelegt. Das hat den Vorteil, dass Ihr Geld nach dem Tod Ihres Haustiers zum Beispiel dem Tierschutzbereich zugutekommt.
Wie teuer wird die Tierpflege sein?
Dies lässt sich pauschal nicht beantworten, denn dies hängt vom individuellen Fall ab. Sie wissen selbst am besten, wie hoch die monatlichen Ausgaben für Ihre Haustiere sind. Bei umfangreicherer Pflege bewegen sie sich rasch im mittleren dreistelligen Bereich. Auch die Tierarztkosten sind einzukalkulieren.
Vererben Sie vor allem Sachwerte wie Immobilien in München, bietet es sich an, diese vor dem eigenen Ableben zu verkaufen. Der daraus erzielte Verkaufserlös lässt sich viel leichter vererben als eine Immobilie. Dies ist ein weiterer Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre Haustiere über ihren Tod hinaus gut versorgt sind.
Zwingend notwendig: der Gang zum Rechtsanwalt oder Notar
Für das eigene Haustier über den eigenen Tod hinaus zu sorgen, stellt oft eine Herausforderung dar. Absicherung verschaffen die oben erwähnten Tipps. Um sie rechtssicher umzusetzen, brauchen sie zwingend einen Anwalt für Erbrecht bzw. einen Notar. Hierbei handelt es sich um sehr spezielle Testamente, die ein Jurist zu verfassen hat. Nur so garantieren Sie, dass die Formulierungen rechtsgültig sind.
Weitere Informationen und Quellen zum obigen Thema:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
- Grund- und Menschenrechte für Affen - ein Affentheater?
- Erbrecht: Wer Darf Das Testament Einsehen?
- Erbrecht: Warum Ist Ein Testament Sinnvoll?
- Immobilien Und Tod: Erbschaft Mit Konsequenzen
- [Infografik] Erbrecht: Welche Testamentsformen Gibt Es?
- Die Erbquoten: Wer Erbt Wie Viel?
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Ein Hinweis in eigener Sache: Die hier angebotenen Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um Ihre eigene Situation abzuklären. - Stand August 2023 -
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