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mmobilien in München oder einer anderen deutschen Stadt zu erben, ist das eine. Etwas anderes ist die Erbschaft eines Ferienhauses im Ausland. Welches Erbrecht zählt jetzt? Greift für Omas Finca auf Mallorca die deutsche gesetzliche Erbfolge? Was ist, wenn der Erblasser ein Testament gemacht hat? Wie sieht es mit dem Finanzamt aus? Fällt für das Ferienhaus eine Erbschaftsteuer an? Fragen über Fragen, die oft nicht leicht zu beantworten sind. Ein Blick auf die beliebtesten Destinationen der Deutschen gibt eine erste Auskunft. Doch Achtung: Um die individuelle Situation beurteilen zu können, ist das Heranziehen eines kundigen Anwalts mit Fachwissen übers Erbrecht im In- und Ausland unerlässlich.

Erbschaft: Omas Finca auf Mallorca

Mallorca und andere Regionen Spaniens waren und sind bei den Deutschen sehr begehrt. Viele haben ein Feriendomizil in dem mediterranen Land, in dem sich gern die komplette Familie trifft. Was passiert mit der Liegenschaft, wenn der deutsche Eigentümer stirbt? Das hängt von etlichen Umständen ab. Für gewöhnlich greift das spanische Erbrecht, sofern der Erblasser dort lebte. Gibt es ein Testament, dann kann auch festgelegt sein, dass das deutsche Erbrecht Anwendung findet.

Ob spanisches oder deutsches Erbrecht: Erbschaftsteuern sind in jedem Fall zu zahlen. Im Unterschied zu Deutschland sind in Spanien die Freibeträge sehr gering. Um das zu vermeiden, entscheiden sich Eltern gern für eine Schenkung. Sie ist zu Lebzeiten nämlich steuerfrei, wenn sie an die Kinder geht. Jedoch werden Ertragsteuern auf den Wertzuwachs fällig.

Erbschaft: Papas Berghütte in Österreich

Österreich grenzt direkt an Deutschland, dennoch existieren erhebliche Unterschiede in den Erbrechten beider Länder. Hat der Erblasser in Deutschland gelebt und nur die Ferien in seiner Immobilie in Österreich verbracht, greift das deutsche Erbrecht. Hat er dahingegen in Österreich tatsächlich gewohnt, kommt das österreichische Erbrecht zur Anwendung. Wie in anderen europäischen Ländern auch, ist es möglich, per Testament das deutsche Erbrecht auszuwählen, obwohl der Wohnort in Österreich war. Ob das ratsam ist, hängt von diversen Faktoren ab. Seit 2017 sind laut österreichischem Erbrecht lediglich die Kinder und Lebenspartner pflichtteilsberechtigt. Eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer erhebt der Staat nicht mehr.

So ganz wurde die Steuer dennoch nicht abgeschafft. Bei einem Immobilienerbe in Österreich sind Grunderwerbsteuern zu zahlen. Ihre Höhe wird vom Immobilienwert beeinflusst. Ein paar Beispiele:

- Hauswert bis 250.000 Euro = 0,5 % des Hauswertes

- Hauswert bis 400.000 Euro = 2 % des Hauswertes

Zusätzlich fallen Kosten von 1,1 % des Verkehrswertes für den Grundbucheintrag an. Sollte der Verstorbene oder der Erbe einen deutschen Wohnsitz haben, werden Nachlässe, die die Freibeträge übersteigen, hierzulande versteuert.

Erbschaft: die Stadtwohnung in Bella Italia

In Italien ticken die Uhren anders als in Deutschland - auch was das Erbrecht betrifft. Niemand wird dort automatisch Erbe, sondern muss sich bei den Behörden aktiv melden. Bei diesen gibt er an, dass er als rechtmäßiger Erbe das Immobilienerbe annimmt. Im Anschluss schickt die Steuerbehörde die Bestätigung zur Erbschaftsmeldung heraus. Innerhalb von einem Monat müssen dann die Erben einen Eigentumsumschreibungsantrag stellen. Mit ihnen fallen Gebühren für die Immobilienübertragung an. Dabei ist unerheblich, ob der Erbe das Ferienobjekt verkaufen wird oder nicht. Im Unterschied zu Deutschland ist ein Immobilienverkauf erst nach der Eigentumsumschreibung möglich.

Für gewöhnlich sind keine Steuern zu entrichten, denn für die nächsten Verwandten wie Kinder, Eltern, Enkel und Ehegatten greift ein Freibetrag von einer stolzen 1 Million Euro. Anders ist es allerdings bei Geschwistern. Erbt ein Geschwisterteil die Immobilie, hat dieser nur einen Freibetrag von 100.000 Euro.

Erbschaft: das Chalet in der Schweiz

Die Schweiz hat ihre Sonderregelungen. Wenn Opa dort ein Chalet kaufen möchte, benötigt er eine Bewilligung der Behörden. Stirbt er, müssen seine direkten Erben - wie Kinder, Partner, Enkel und Eltern - diese nicht einholen. Ohne einen Wohnsitz in der Schweiz zu haben, erben sie die Liegenschaft. Soll sie im Eigentum bleiben, ist ein Umzug in das Bergland erforderlich. Ansonsten ist ein Verkauf des Chalets notwendig. Sträubt sich der Erbe dagegen, kommt es zur Zwangsversteigerung.

Beachtenswert ist außerdem die Grundstücksgewinnsteuer. Unter Umständen bewegt sie sich in empfindlicher Höhe. Bis zu einem Drittel des ermittelten Zugewinns kann die Steuer betragen.

Erbschaft: das Häuschen in Frankreich

Im Land der Grande Nation lässt es sich gut leben. Insbesondere im Süden Frankreichs besitzen viele Deutsche eine Immobilie. Für sie greift das französische Erbrecht - ob mit oder ohne Testament. Das führt dazu, dass Kinder, Enkel und Eltern des Erblassers gegenüber dem Lebens- und Ehepartner bevorzugt werden. Existieren Kinder, ist es möglich, dass der Partner durch Enterbung leer ausgeht. Ehegatten werden nur Alleinerben, wenn der Erblasser weder Kinder noch Geschwister, Cousins oder sonstige Noterben hat.

Damit der Lebenspartner in der Immobilie wohnen bleiben darf, lässt sich eine Art Nießbrauchsrecht fixieren. Die Kinder dürfen zwar das Ferienhaus dann verkaufen, aber der Partner darf weiterhin darin wohnen bleiben und daraus Mieteinnahmen beziehen. Ist das Paar unverheiratet und wurde kein Testament gemacht, kann der Partner nur ein Wohnrecht erhalten. Hierfür ist die Bedingung, dass das Paar gemeinsam in dem Haus lebte. In einem Testament kann der Erblasser dem Partner den frei verfügbaren Anteil übertragen.

Guter Rat ist teuer - aber lohnt sich

Es existiert kein internationales Erbrecht. Jedes Land hat seine eigenen Regelungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich frühzeitig über die Bestimmungen vor Ort zu informieren. So kann der Erblasser seiner Erbengemeinschaft hohe Kosten und Streitigkeiten ersparen. Am besten ist es, direkt einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit dem Thema Vererben mit Auslandsbezug bereits fachkundig auseinandergesetzt hat. Er hilft dem künftigen Erblasser dabei, fundierte Entscheidungen bezüglich der Nachlassregelungen zu treffen. Gleichzeitig regelt er für die Erben alles, sobald es zum Erbfall kommt.

Wichtig: Die hier angebotenen Informationen ersetzen keine qualifizierte Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um Ihre eigene Situation im Detail abzuklären.

Stand März 2021

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Photo by Dorian Mongel on Unsplash

Publiziert am 
Apr 9, 2021
 in Kategorie:
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