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ögliche Ausgangssituationen: Der Erblasser war bei Testamentsaufsetzung bereits dement. Das angenommene Erbe erweist sich aufgrund von hohen Schulden als kostspielig. Es gibt vor dem neuen Testament gültige ältere Verfügungen. All das und mehr können Gründe sein, weshalb Sie ein Erbe anfechten. Ganz gleich, was das Motiv ist, mit dem Begriff Anfechtung ist stets der Versuch gemeint, einen bestehenden Rechtszustand durch einen neuen auszutauschen. Das zu tun, ist aufwendig und geht mit sehr strikten formalen Bedingungen einher.

Erbe anfechten nach Erbannahme

Sie sind Erbe? Dann müssen Sie wissen, dass Sie ohne Ihr eigenes Zutun das Erbe automatisch annehmen. Dabei ist unerheblich, ob Sie es durch ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge erhalten. Sie können sich somit nicht dagegen wehren, Erbe zu sein. Häufig ist dies ein Grund zur Freude, aber manchmal eben auch nicht. Übersteigen beim Nachlass die Schulden die Vermögenswerte, könnte eine Erbannahme Sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Damit das nicht passiert, können Sie das Erbe ausschlagen. Hierfür besteht eine Frist von sechs Wochen. Lassen Sie diese verstreichen, nehmen Sie die Erbschaft an. Und nun?

Möchten Sie die Erbschaft nach der sechswöchigen Frist ausschlagen, müssen Sie das Erbe anfechten. Das geht nicht mit einem simplen: »Oh, ich möchte das Erbe doch nicht haben.« Sie müssen dafür fundierte Gründe angeben. Näheres lesen Sie hier nach.

Vorab die gute Nachricht: Möchten Sie das Erbe anfechten und können Sie dem Nachlassgericht einen guten Grund angeben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie sich der Erbenhaftung durch Erbschaftsannahme entziehen können.

Das Erbe gemäß eines Testaments anfechten

Ein Erbe geht oft mit zahlreichen Streitigkeiten einher. Oft fühlt sich der eine benachteiligt oder hätte gern einen größeren Anteil vom Nachlass. Häufig sind dies lediglich persönliche Einstellungen, die sich rechtlich nicht halten lassen. Emotional kann dies berechtigt sein. Vor Gericht zählt letztlich das Erbrecht, welches jedoch so einige Möglichkeiten für ein erfolgreiches Anfechten eines Testaments bietet. Wenn Sie einen soliden Anfechtungsgrund haben, diesen durch Zeugen oder Dokumente beweisen können und eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheuen, kann die Anfechtung eines Testaments erfolgreich sein.

Gründe für das Anfechten eines Testaments

Sandra hat sich jahrelang rührend um ihre kranke, betagte Nachbarin gekümmert. Sie hat für sie die Einkäufe erledigt, hat den Pflegedienst hineingelassen und für sie gekocht. Standen Arzttermine an, brachte sie die alte Frau dorthin. Im Krankenbett versprach die bald sterbende Frau, Sandra im Testament zu berücksichtigen. Einen Zeugen gab es dafür nicht. Als die Dame schließlich starb, war Sandra überrascht. Es gab kein Testament. Stattdessen erbte alles ihr Sohn, der seine Mutter seit Jahren nicht gesehen hatte. Auf der emotionalen Ebene mag dies ungerecht erscheinen, aber rechtlich gesehen hat Sandra nichts in der Hand. Es gibt kein Testament und niemand kann bezeugen, dass die alte Dame sie im Testament aufgenommen hätte. Selbst dann wäre es schwer, das Erbe anzufechten. Zudem ist Sandra mit der Erblasserin nicht verwandt.

In unserem Beispiel geht Sandra leer aus. In anderen Fällen ist dies nicht so. Hier sind ein paar Gründe für eine Erbanfechtung, die von Erfolg gekrönt sein können.

  1. Beispiel: Der Erblasser hat ein Testament aufgesetzt, in dem er eine Erklärung abgegeben hat, die er so gar nicht meinte. Kann bewiesen werden, dass ein Erklärungsirrtum vorliegt, wird der Anfechtung Recht gegeben.
  2. Beispiel: Herr W. glaubt, dass seine Geschwister gesetzliche Erben wären. Deswegen spricht er ihnen den kompletten Nachlass zu. Das wäre ein Inhaltsirrtum, der sich anfechten ließe.
  3. Beispiel: Frau H. war sehr krank, aber noch testierfähig. Ihr Sohn zwang sie unter Androhung von Schmerzen dazu, ein Testament aufzusetzen, indem er der Alleinerbe wäre. Seine Schwestern sollen enterbt werden. Kann nachgewiesen werden, dass das Testament unter Androhung entstanden ist, lässt es sich erfolgreich anfechten.
  4. Beispiel: Herr K. setzt ein Testament auf und bedenkt in diesem großzügig den Hundeverein, in dem er aktiv ist. Er hat nicht gewusst, dass er vor vielen Jahren ein Kind gezeugt hat. Dieses gehört zu den Pflichtteilsberechtigten und kann das Testament anfechten.
  5. Beispiel: Frau B. hat mit ihrem Mann ein reguläres Berliner Testament aufgesetzt. Als ihr Mann starb, erbte sie alles. Ihr gemeinsamer Sohn war als Schlusserbe vorgesehen. Mit den Jahren überwarf sich Frau B. mit ihrem Sohn, da sie mit der Schwiegertochter nicht zurechtkam. Die alte Dame beschloss daher, ein Testament aufzusetzen, um ihre Immobilien in München, ihr Barvermögen und alle anderen Vermögenswerte an die Kirche zu spenden. Das neue Testament ließe sich jedoch anfechten, da Frau B. an das mit ihrem Mann errichtete Berliner Testament gebunden ist.
  6. Beispiel: Nach dem Tod von Herrn Z. meldete sich auf einmal sein Krankenpfleger beim Amtsgericht und legte ein handschriftliches Testament des alten Herrn vor. Dies hätte Herr Z. erst wenige Wochen vor seinem Tod verfasst. In diesem hätte der Erblasser dem Pfleger mit 20.000 Euro bedacht. Als die Kinder von Herrn Z. davon erfuhren, bezweifelten sie sofort das neue Testament. Ein Sachverständiger kann herangezogen werden, um die Gültigkeit und Richtigkeit des neuen Testaments zu überprüfen. Es könnte eine Fälschung vorliegen.
  7. Beispiel: Frau K. verstarb infolge einer jahrelangen, schweren Vergiftung. Ihr großes Vermögen hätte ihr Ehemann erben können, wenn es nicht er gewesen wäre, der sie vergiftete. Nach § 2339 BGB lässt sich ein Testament erfolgreich anfechten, sobald der Erbe dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat.

Testament anfechten: Wer kann das tun?

Ein Testament kann nicht jeder anfechten. Es ist nur für die Personen möglich, die dazu berechtigt sind und für die eine erfolgreiche Testamentsanfechtung von Vorteil wäre. Das sind beispielsweise Erb- und Pflichtteilsberechtigte. Auch Ersatzerben und Vorerben können das Testament anfechten. Gleiches zählt für Erben und Pflichtteilsberechtigte, die übergangen wurden. Der Erblasser hat von ihnen nichts gewusst, wie es in unserem Beispiel 4 der Fall ist.

Bei der Testamentsanfechtung Fristen beachten

Um ein Testament erfolgreich anzufechten, ist es unerlässlich, die Anfechtungserklärung fristgerecht beim Nachlassgericht abzugeben. Strikte Form- und Inhaltsvorgaben gibt es nicht. Allerdings muss der Grund für die Anfechtung deutlich sein. Darüber hinaus ist es wichtig, folgende Informationen in der Anfechtungserklärung aufzunehmen:

  • persönliche Daten zum Anfechtenden
  • Informationen zum Erblasser wie letzter Wohnort, Name, Zeitpunkt des Erbfalls
  • Name und Adresse des Nachlassgerichts
  • Beweise für die Anfechtung
  • Forderungen wie beispielsweise ein Pflichtteilsanspruch
  • Datum und Unterschrift des Anfechtenden

Die Anfechtungserklärung muss das Nachlassgericht fristgerecht erreichen. Innerhalb eines Jahres, nachdem der Anfechtende vom Anfechtungsgrund erfahren hat, muss das Schreiben eingereicht sein. Damit fällt der Fristbeginn nicht auf das Datum des Todes des Erblassers oder die Testamentseröffnung.

Achtung: Die Verjährungsfrist für die Testamentsanfechtung liegt immer bei 30 Jahren. Hat eine Person beispielsweise erst nach 31 Jahren vom Tod des Vaters erfahren und möchte nun einen Anteil am Erbe haben, lässt sich das Testament vom Erblasser nicht mehr erfolgreich anfechten.

Die hier angebotenen Informationen dienen zu einer ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um Ihre eigene Situation abzuklären.

Stand Februar 2021

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Photo by Birmingham Museums Trust on Unsplash

Publiziert am 
Feb 26, 2021
 in Kategorie:
Erben

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