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inderlose Paare machen sich keine Gedanken darüber, wie ein Testament zugunsten von Kindern aussehen würde. Anders sieht es jedoch für Eheleute mit Kindern aus. Oft nutzen sie zwar das Berliner Testament, um den Ehepartner im ersten Schritt als Alleinerben einzusetzen, aber manchmal möchten sie die Kinder gezielt berücksichtigen. Doch wie ist es möglich, wenn die Kinder noch minderjährig und damit nicht voll geschäftsfähig sind? Muss jemand eine Vormundschaft übernehmen? Wie ist das bei behinderten Kindern? Können auch Sie Immobilien in München laut Erbrecht erhalten?

Folgender Ratgeber klärt diesbezüglich die wichtigsten Fragen. Die Inhalte sind für Ehepaare mit Kindern und zukünftigen Kindern interessant. Erwachsene, die keine Kindern haben, können ebenfalls davon profitieren, denn vielleicht möchten sie Enkelkindern oder Kindern von Freunden einen Erbteil zukommen lassen.

Minderjährigkeit ist für die Erbfähigkeit unerheblich

Kinder, auch wenn sie noch keine 18 Jahre alt sind, können bereits erben. Der Erblasser kann ihnen alles vermachen, was er möchte. Zudem kann das Kind Alleinerbe und Miterbe sein. Wie das Erbrecht in Deutschland besagt, besteht somit für den künftigen Erblasser eine absolute Freiheit bezüglich der Gestaltung des Testaments zugunsten eines oder mehrere Kinder. Doch es kann sein, dass das Pflichtteilsrecht die gewünschte Erbfolgeregelung komplizierter macht. So kann es vorkommen, dass es neben dem Kind noch weitere nahe Verwandte oder gar einen Ehepartner gibt, der grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch geltend machen kann. Die Pflichtteilsansprüche sind eine unangenehme Angelegenheit, die für viel Streitigkeiten unter den Erben sorgen können. Um dies zu vermeiden, bieten sich Gegenmaßnahmen wie vorweggenommene Erbfolge und Erb- und Pflichtteilverzicht an.

Wie sieht ein Testament zugunsten von Minderjährigen aus?

Vom Grundsatz her unterscheidet sich ein Testament mit volljährigen Erben nicht von dem mit minderjährigen Erben. Der Verfasser kann es so schreiben, wie er möchte. Damit der letzte Wille Gültigkeit behält, ist jedoch eine gewisse Form erforderlich. Zudem sind unzulässige Passagen wirkungslos. Dazu würde beispielsweise gehören, dass der Erblasser nur dem Kind einen Erbteil zuspricht, wenn es eine bestimmte Person bei Volljährigkeit heiratet. Ein Muster bzw. eine Vorlage für ein gültiges Testament finden Sie unter diesem Link.

Testamentsvollstrecker: Hilfe für minderjährige Erben

Für minderjährige Kinder kann es wichtig sein, eine Unterstützung an der Seite zu haben, wenn sie einen größeren Nachlass erhalten. Diese Aufgabe kann ein Testamentsvollstrecker übernehmen. Welche Leistungen er genau übernimmt, kann der Erblasser im Testament fixieren. Dort kann er auch festhalten, für welchen Zeitraum der Testamentsvollstrecker die Verfügungsmacht innehält. Ist das Kind behindert, bietet sich ebenfalls solch ein Helfer an.

Wie ist das mit der Vermögenssorge bei geldlichen Mitteln, wenn die Kinder minderjährig sind?

Für den Fall, dass der Erblasser keinen Testamentsvollstrecker bestellt, wird nach den §§ 1629, 1680 BGB ein Elternteil des Kindes die Vermögenssorge übernehmen. Hat das Kind keine Eltern mehr, wird ihm ein Vormund nach § 1773 BGB zugeteilt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, per Testament für die Kinder eine Vormundschaft zu bestimmen.

Wer kann Vormund für ein minderjähriges Kind zur Vermögensverwaltung sein?

Eltern können für ihre Kinder Mitglieder aus der Familie, nichteheliche Lebenspartner und Freunde als Vormund wählen. Die Person muss stets volljährig sein. Zusätzlich ist es möglich, einen Ersatzvormund zu nennen. Dieser nimmt die Stelle von dem ursprünglichen Vormund ein, sollte dieser nicht das Amt ausführen können.

Beachtenswert ist ferner, dass im Testament erwähnt werden kann, wer kein Vormund fürs Kind sein darf.

Achtung: Wie immer greift die Regel, dass Anordnungen im Testament korrekt und konkret sind. Damit es keine Unklarheiten gibt, sollte der Erblasser deutlich den Begriff Vormund in Verbindung mit der gewünschten Person setzen. Nur das Aufgabengebiet zu beschreiben, wäre zu wenig. Zudem ist es ratsam, vorab mit dem bestellten Vormund zu sprechen. Auf diese Weise lassen sich Konflikte vermeiden. Es ist wichtig, dass der Vormund sein Einverständnis gibt, damit er seine Aufgabe richtig erfüllt.

Vormund im Testament: Was macht er für das minderjährige Kind?

Ist ein Vormund wirksam bestellt worden, dann hat er 1. das Recht und 2. die Pflicht, das Vermögen für das minderjährige Kind zu verwalten. Er darf es allerdings nicht für eigene Zwecke verwenden. Daher muss er es streng getrennt von seinen Vermögenswerten halten sowie verzinslich anlegen. Sofern erforderlich übernimmt der Vormund auch die Unterbringung und Erziehung des Kindes bis zur Volljährigkeit. Liegt beim Kind eine schwerwiegende Behinderung vor, kann der Vormund über die Volljährigkeit hinaus tätig werden.

Wie erben behinderte Kinder?

Wer ein behindertes Kind hat, macht sich oft Sorgen, was aus diesem nach dem eigenen Ableben wird. Um den Sprössling abzusichern, gibt es das Behindertentestament. Dies ist ein besonderes Testament, welches ausdrückt, dass zumindest einer der Erben eine Behinderung hat. Mithilfe dieses Spezialtestaments ist es den Eltern möglich, das behinderte Kind über dem Sozialhilfeniveau zu versorgen. Das Familienvermögen bleibt so erhalten und fällt nicht etwaigen Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträgern zu. Die Regelung greift auch, sollte ein größeres Vermögen vererbt werden.

Sinn des Behindertentestaments ist damit, dem eigenen Kind Vermögenswerte zu vererben, aber zur gleichen Zeit den Zugriff des Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträgers auf das Vermögen zu verhindern.

Bevor Eltern solch ein Testament verfassen, sollten sie sich ein paar Aspekte in Bewusstsein rufen:

1. Es gibt im Testament Regelungen zugunsten des behinderten Kindes, ganz gleich, ob der erste Elternteil verstirbt oder beide.

2. Eine Enterbung des Kindes darf nicht passieren.

3. Dem Kind sollte keine Erbquote zugedacht werden, die unterhalb der Hälfte seinen gesetzlichen Anspruchs liegt. Wird dies missachtet, entstehen Pflichtteilsansprüche.

Dürfen Kinder auch ein Testament schreiben?

Ja, das ist möglich. Dafür muss der Minderjährige das 16. Lebensjahr vollendet haben. Des Weiteren muss es ein sogenanntes öffentliches Testament sein. Das heißt, dass eine Erklärung gegenüber einem Notar stattgefunden hat und das offene Schriftstück diesem übergeben wurde. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Notar den Jugendlichen zum eigenen Schutz vor übereilten Aktionen bewahrt hat.

Sollte das Kind noch nicht das Mindestalter erreicht haben, ist das Testament nichtig. Daran kann der Notar nichts ändern.

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Photo by Dimitri on Unsplash

Publiziert am 
Nov 13, 2020
 in Kategorie:
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