ie bekannteste Verfügung von Todeswegen ist das Testament. Weniger bekannt, aber nicht weniger sinnvoll, ist der Erbvertrag. Er ermöglicht ebenfalls eine Verwaltung des Vermögens zu Lebzeiten des Verfassers. Wie bei einem Testament umgeht der künftige Erblasser auch mit dem Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge. Er kann frei entscheiden, wer was aus dem Nachlass erhält. Selbstverständlich entfallen trotz Erbvertrag nicht etwaige Pflichtteilsansprüche. Der große Unterschied zum Testament ist, dass beim Erbvertrag mindestens zwei Personen beteiligt sind. Das schreibt § 2276 vor. Gut informiert können Sie besser abwägen, welche Verfügung von Todeswegen für Sie geeigneter ist. Einen individuellen Rat holen Sie bei einem Fachanwalt oder Notar ein.
Was sind die Vorteile von Erbverträgen?
Bereits in diesem Artikel haben wir erörtert, wann ein Erbvertrag Sinn macht. Es gibt Situationen bzw. Lebensumstände, in denen er empfehlenswerter ist als ein Testament.
Ein weiterer Vorteil ist die Planungssicherheit für die Erben.
Sie haben dank Erbvertrag die Sicherheit, dass ihre vertraglichen Leistungen im Erbfall tatsächlich vergütet werden.
Bei unverheirateten Paaren erlaubt ein Erbvertrag ein wechselseitiges Beerben. Der Lebenspartner nimmt die Stellung als Alleinerbe ein. Ein ähnliches Prinzip greift bei der Unternehmensnachfolge. An den Nachlass geknüpfte Auflagen nimmt der Notar in den Erbvertrag auf. So hat der Erblasser gegenüber dem Nachfolger eine gewisse Absicherung. Ein Beispiel: Erfüllt der Nachfolger alle Auflagen aus dem Vertrag, erhält er noch zu Lebzeiten des Erblassers Stück für Stück den Betrieb. Bei Erbfall ist die Übernahme komplett abgeschlossen.
Was sind die Nachteile von Erbverträgen?
Die starre Bindungswirkung eines Erbvertrags ist nicht immer vorteilhaft. Haben sich die Rahmenbedingungen geändert, ist es nur schwer möglich, den Erbvertrag aufzuheben oder zu ändern. Bei einem Testament ist dies erheblich einfacher.
Der Erbvertrag: Vorteile und Nachteile auf einen Blick
Vorteile
- Verbindlicher als ein Testament - Änderungen nur bei Zustimmung beider Parteien möglich
- Möglichkeit zur Knüpfung des Nachlasses an Bedingungen
- Freie Verfügung über das Vermögen zu Lebzeiten durch den Erblasser
- Aufteilung des Nachlasses nach eigenen Vorstellungen
- Bei Erbfall kein Erbschein erforderlich
- Absichern der Unternehmensnachfolge
Nachteile
- Vertragsauflösung umständlich
- Vertragsänderung bedarf Zustimmung aller beteiligten Personen
Sonderfall: Unternehmensnachfolge und Erbvertrag
Gerade bei der Unternehmensnachfolge hat sich der Erbvertrag bewährt. Warum? Jetzt ist eine sorgfältige Planung wichtig, denn ansonsten kann der Tod des Unternehmers zum Untergang des Betriebs führen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Unternehmensinhaber frühzeitig eine Nachfolgeregelung schaffen.
Tun sie dies nicht, greift im Todesfall die gesetzliche Erbfolge. Das komplette Vermögen wird somit auf die Erben verteilt.
Keiner der Erben hat einen Anspruch auf einen bestimmten Vermögensteil der Erbmasse, weswegen die Erbengemeinschaft gemeinsam über den Nachlass verfügt. Streitigkeiten sind deswegen nur wahrscheinlich. Sie können den Bestand eines Unternehmens erheblich gefährden. Der Unternehmer ist daher dringend dazu angeraten, seinen Nachlass durchdacht zu planen. Am besten führt er den Nachfolger bereits zu Lebzeiten ein. Vertraglich sichert er ab, wer was vom Unternehmen erhält. Zu den entscheidenden Zielen bei der Erstellung der Unternehmensnachfolge zählen:
- Absicherung der Altersversorgung der älteren Generation
- Sicherung des Betriebs
- Umgehung von Liquiditätsbelastungen
- Wahl des richtigen Nachfolgers
- Gleichstellung der Kinder
Zur Erreichung der Ziele existieren zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Zu ihnen gehören neben dem Erbvertrag, der Schenkungsvertrag, Gesellschafterverträge, Testament und Güterrechtsvereinbarungen. Unter Absprache mit einem Fachanwalt lassen sich sinnvolle Maßnahmen treffen, um die Unternehmensnachfolge zu regeln.
Erbvertrag als Gestaltungsinstrument der Unternehmensnachfolge
Ein Erbvertrag beim Notar ist ein hilfreiches Mittel, um die Unternehmensnachfolge bestmöglich zu organisieren. Er ermöglicht ein Einbeziehen der künftigen Erben frühzeitig. Auf diese Weise lassen sich Problemfelder im Vorfeld abklären und beseitigen. Da sich der Erbvertrag nur schwer ändern lässt, sollte er sehr umfangreich sein. Jegliche Eventualitäten sollten Erblasser und Notar berücksichtigen. Ein weiterer entscheidender Punkt ist, alle Familienmitglieder in die Planung zu integrieren. Jedem muss klar sein, dass es ausschließlich um den Fortbestand es Betriebs geht und nicht um ein Bevorzugen eines oder mehrerer Erben.
Oft ist es unmöglich, mehrere Erben abzufinden. Dies würde das Unternehmen in große finanzielle Probleme stürzen.
Deswegen ist es wichtig, gemeinsam mit Experten eine langfristige und liquiditätsschonende Abfindung aller Beteiligten zu erarbeiten. Sie müssen diesem Vorgehen zustimmen. Nur so lassen sich ein Aufteilen der Kapitalanteile und der Mitspracherechte umgehen. Darüber hinaus darf keine finanzielle Abhängigkeit der Anspruchsberechtigten aus den Mitteln des Unternehmens bestehen. Passiert dies, entwickeln sich rasch familiäre und private Spannungen.
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Wichtig: Überprüfen Sie mithilfe eines Fachanwalts, inwiefern Pflichtteilsansprüche das Unternehmen in Schieflage oder gar in die Insolvenz bringen können.
Eine Checkliste Erbvertrag: daran gedacht?
Die Erstellung eines Erbvertrags erfolgt am besten durch einen fachkundigen Notar und nach einer umfassenden rechtlichen Beratung. Als Gedankenanstöße finden Sie hier wichtige Fragen, die Ihnen als Checkliste für den Erbvertrag dienen:
- Welche Vermögensteile möchte ich vererben?
- Welche Vermögensteile möchte ich zu Lebzeiten verschenken und macht das steuerlich Sinn?
- Ist die Aktualität des Erbvertrags gesichert?
- Kollidiert der Erbvertrag nicht mit anderen Verträgen wie Ehevertrag oder dem Gesellschaftsvertrag?
- Soll die Erbschaft an Verpflichtungen geknüpft werden?
- Sind alle Regelungen hinsichtlich der Steuer einwandfrei?
- Sind alle Familienmitglieder mit der Erbregelung im Vertrag einverstanden?
Überblick über das Vermögen vor Erstellung des Erbvertrags
Bevor Sie den Erbvertrag erstellen, benötigen Sie eine Übersicht über Ihr Vermögen - auch in Zahlen. Das Vermögen auf der Bank ist schnell aufgeführt, aber bei Liegenschaften ist dies anders. Wissen Sie, wie viel Ihre Immobilie wert ist? Um die Verteilung Ihres Nachlasses optimal zu planen, sollten Sie den aktuellen Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung kennen. Auf diese Weise können Sie besser die richtigen Maßnahmen bezüglich des Erbvertrags treffen. Eine Immmobilienbewertung sollten Sie nicht grob vornehmen, sondern durch einen Profi durchführen lassen. Wir können dieser für Sie sein! Fragen Sie uns als Ihre Immobilienexperten bezüglich einer Wertermittlung. Gern beraten wir auch Erben, welche Optionen Sie beim Umgang mit ihre Immobilienerbe haben.
Haftungsausschluss: Die hier angebotenen Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um Ihre eigene Situation abzuklären.
Stand Mai 2021
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